(§ 118 BHG 2013) gehen dem Gesetzgeber wichtige, aussagekräftige Unterlagen über den Budgetvollzug des vorangegangenen Finanzjahres verloren, die auch für die Beurteilung des Bundesfinanzrahmengesetzes, das bis spätestens 30. April dem Nationalrat vorzulegen ist, von großer Bedeutung sind. Der Bericht des Finanzministers über den vorläufigen Gebarungserfolg gemäß § 47 (2) BHG 2013 ist daher um zusätzliche Informationen zu ergänzen, um budgetpolitische Beschlüsse mit weitreichenden Folgen – das jeweilige Bundesfinanzrahmengesetz – fassen zu können.
Eine Verbesserung des Berichts zum vorläufigen Gebarungserfolg setzt aussagekräftige Erläuterungen voraus. Es sind daher je Untergliederung wesentliche Abweichungen von den Voranschlägen der Finanzierungs- und Ergebnisrechnung bzw vom Bundesfinanzrahmen quantitativ darzustellen und zu begründen. Bei den öffentlichen Abgaben der UG 16 hat die Darstellung jedenfalls auf Ebene der Detailbudgets zu erfolgen. Dabei sind insbesondere Abweichungen bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bedeutsamer Verbrauchs- und Verkehrsteuern darzustellen. Abweichungen, die auf Änderungen der wirtschaftlichen sowie anderer Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind, soweit möglich, in der Begründung aller Untergliederungen darzustellen.
Im Sinne einer ergebnisorientierten Budgetierung hat der Bericht nach Möglichkeit auch darzustellen, in welchem Ausmaß bedeutsame Maßnahmen und Programme für das Berichtsjahr umgesetzt wurden.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
12.31
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Kollegin Tamandl, das „Team“ – das sind die, die dann immer zu Ihnen hinüberwechseln!
Dieses Budget ist Teil eines groß angelegten Generationenverrats, der hier weiter fortgeschrieben wird. Probleme werden außen vor gelassen, werden nicht angegangen. Sie werden uns in den nächsten Jahren auf den Kopf fallen, und zwar insbesondere jener Generation, die jetzt beginnt, Steuern zu zahlen, die jetzt beginnt, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen, und die jetzt vielleicht im Begriff ist, eine Familie zu gründen. Diese Gruppe lassen Sie einfach außer Acht.
Zum Arbeitsmarktbudget hat im Sozialausschuss Sozialminister Hundstorfer gesagt, der Finanzminister und er seien sich noch nicht ganz einig über die Zahlen, die angesetzt werden sollen. Die Uneinigkeit (in Richtung Bundesminister Schelling) haben Sie leicht geklärt, indem einfach die Zahlen aus dem Finanzrahmen, die wir im Frühjahr gehabt haben, fortgeschrieben worden sind. Sie haben nicht berücksichtigt, dass sich die Ausgangslage massiv verschlechtert hat und wir es mit wesentlich mehr Arbeitslosen und Notstandshilfebeziehern zu tun haben werden, als das der Zahl entspricht, von der Sie ausgehen. Das heißt, wir wissen heute schon, dass ein maßgeblicher dreistelliger Millionenbetrag allein beim Arbeitslosengeld fehlen wird.
Im Pensionsbereich geht es weiter, da weiß man auch nicht, wem man glauben soll. Kurz vor Ende der Verhandlungen im Budgetausschuss zum Pensionsbereich erreichte uns das Gutachten der KOLAPS, der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, die, glaube ich, nicht zufällig KOLAPS heißt. Dort geht man von angeblich günstigeren Zahlen aus, denn die Zahlen kommen aus dem Sozialministerium und decken sich nicht mit jenen Zahlen, von denen das Finanzministerium ausgeht. Und so kommt man auf einen Unterschied bis 2020 von fast 1 Milliarde. Wem soll man denn da noch glauben?
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