Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich meine, wir wissen alle, dass im Sozialministerium gerne schöngefärbt wird, dass es manchmal auf keine Kuhhaut geht, aber an der Substanz ändert es nichts, ob ein paar Millionen mehr oder weniger in den Pensionstopf hineingeschossen werden müssen. Die Pensionen werden nämlich, anders, als es Kollege Krainer ausgeführt hat, nicht vom BIP bezahlt, sondern von dem, was erstens verumlagt wird und was zweitens an Steu­ern hereinkommt, und dort wird man bis 2060 das Dreifache dessen hineinzahlen müs­sen, was wir heute schon jedes Jahr hineinschmeißen.

Rechnungshofpräsident Moser hat richtig gesagt, dass von den Ausgabensteigerungen, die Ihr Finanzplan vorsieht, 78 Prozent in den Pensionsbereich gehen. Und wer profi­tiert von Ihren Maßnahmen? Sie loben immer die großartige „Steuerreform“ – die man unter Anführungszeichen setzen muss –, die loben Sie immer, es profitierten ja so viele Menschen davon, aber eine Gruppe, die da profitiert, erwähnen Sie nie, das sind näm­lich die Luxuspensionisten. Durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitrags­grundlage machen Sie nämlich wesentliche Wirkungen des Sonderpensionenbegren­zungsgesetzes zunichte. Die Kürzung der Luxuspensionen bemisst sich an der Höchst­beitragsgrundlage, und die heben Sie außertourlich an, und die Kürzungen fallen flach. Das kann man in Ihrem Budget auch nachvollziehen. Also die Wirkung der Sonderpen­sionenbegrenzung ist praktisch null. Mit Ihrer großartigen Steuerreform haben Sie den Bonzen noch ein bisschen Geld nachgeworfen.

Zum Familienlastenausgleichsfonds ist schon viel gesagt worden. Dort werden die Ein­nahmen gekürzt, aber an den Ausgaben machen wir vorerst einmal nichts, anstatt eine Strukturbereinigung zu machen und sich einmal anzuschauen, welche Ausgaben über­haupt in den Familienlastenausgleichsfonds und welche anderswohin gehören. Der Ent­schuldungspfad für den FLAF, den Sie ursprünglich vorgesehen hatten, der ist offen­sichtlich abgesagt.

Kommen wir noch zum Bonus-Malus. Diesbezüglich ist uns auch in einer legistischen Glanzleistung noch kurz vor knapp der Entwurf zugesandt worden. Als ich im Sozial­ausschuss Herrn Sozialminister Hundstorfer, der mich jetzt leider nicht hören kann, ge­sagt habe, dass der vorliegende Gesetzestext verfassungswidrig ist, hat er mich mit hoch­rotem Kopf angefaucht und gesagt: Haben Sie es wieder nicht gelesen? Haben Sie es nicht verstanden?

Ich darf jetzt – weil nämlich der Salat wirklich verfassungswidrig war, müssen wir das tun, und ich bedanke mich für die Einsicht der Vertreter der Regierungsparteien – fol­genden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Katzian, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Budgetausschusses (882 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

I. Im Art. 7 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) Z 5 lautet § 41 Abs. 5a:

„(5a) Bei Unterschreitung eines oder mehrerer Zielwerte gemäß § 1a Abs. 3 des Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes – AMPFG, BGBl. Nr. 315/1994, beträgt der Beitrag für Dienstgeber, die durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) Dienst­nehmer/innen, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher/innen und Lehrlinge, be-schäftigen und deren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das da­vor liegende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG erreicht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite