Ich meine, wir wissen alle, dass im Sozialministerium gerne schöngefärbt wird, dass es manchmal auf keine Kuhhaut geht, aber an der Substanz ändert es nichts, ob ein paar Millionen mehr oder weniger in den Pensionstopf hineingeschossen werden müssen. Die Pensionen werden nämlich, anders, als es Kollege Krainer ausgeführt hat, nicht vom BIP bezahlt, sondern von dem, was erstens verumlagt wird und was zweitens an Steuern hereinkommt, und dort wird man bis 2060 das Dreifache dessen hineinzahlen müssen, was wir heute schon jedes Jahr hineinschmeißen.
Rechnungshofpräsident Moser hat richtig gesagt, dass von den Ausgabensteigerungen, die Ihr Finanzplan vorsieht, 78 Prozent in den Pensionsbereich gehen. Und wer profitiert von Ihren Maßnahmen? Sie loben immer die großartige „Steuerreform“ – die man unter Anführungszeichen setzen muss –, die loben Sie immer, es profitierten ja so viele Menschen davon, aber eine Gruppe, die da profitiert, erwähnen Sie nie, das sind nämlich die Luxuspensionisten. Durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage machen Sie nämlich wesentliche Wirkungen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes zunichte. Die Kürzung der Luxuspensionen bemisst sich an der Höchstbeitragsgrundlage, und die heben Sie außertourlich an, und die Kürzungen fallen flach. Das kann man in Ihrem Budget auch nachvollziehen. Also die Wirkung der Sonderpensionenbegrenzung ist praktisch null. Mit Ihrer großartigen Steuerreform haben Sie den Bonzen noch ein bisschen Geld nachgeworfen.
Zum Familienlastenausgleichsfonds ist schon viel gesagt worden. Dort werden die Einnahmen gekürzt, aber an den Ausgaben machen wir vorerst einmal nichts, anstatt eine Strukturbereinigung zu machen und sich einmal anzuschauen, welche Ausgaben überhaupt in den Familienlastenausgleichsfonds und welche anderswohin gehören. Der Entschuldungspfad für den FLAF, den Sie ursprünglich vorgesehen hatten, der ist offensichtlich abgesagt.
Kommen wir noch zum Bonus-Malus. Diesbezüglich ist uns auch in einer legistischen Glanzleistung noch kurz vor knapp der Entwurf zugesandt worden. Als ich im Sozialausschuss Herrn Sozialminister Hundstorfer, der mich jetzt leider nicht hören kann, gesagt habe, dass der vorliegende Gesetzestext verfassungswidrig ist, hat er mich mit hochrotem Kopf angefaucht und gesagt: Haben Sie es wieder nicht gelesen? Haben Sie es nicht verstanden?
Ich darf jetzt – weil nämlich der Salat wirklich verfassungswidrig war, müssen wir das tun, und ich bedanke mich für die Einsicht der Vertreter der Regierungsparteien – folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Loacker, Katzian, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (882 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
I. Im Art. 7 (Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) Z 5 lautet § 41 Abs. 5a:
„(5a) Bei Unterschreitung eines oder mehrerer Zielwerte gemäß § 1a Abs. 3 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes – AMPFG, BGBl. Nr. 315/1994, beträgt der Beitrag für Dienstgeber, die durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) Dienstnehmer/innen, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher/innen und Lehrlinge, be-schäftigen und deren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das davor liegende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG erreicht
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite