Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Entfall von Artikel 7 eingebracht.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schriftführer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.01 Uhr unterbrochen und um 13.07 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt:
Es wurden 167 Stimmen abgegeben; davon „Ja“-Stimmen: 68, „Nein“-Stimmen: 99.
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen ist daher abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Angerer, Aslan;
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