nur, warum jetzt viele Notariats- und Rechtsanwaltskanzleien von Bürgern gestürmt werden, die Eigentum haben und sich vor einer geheimen Erbschafts- und Schenkungssteuer, die im nächsten Jahr gerade auf Familien zukommt, fürchten und daher noch unbedingt Güter übertragen wollen. Das passt nicht ganz zusammen; also Ihr Plädoyer geht ins Leere. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Steuerreform trifft eben genau Leistungsträger und gerade auch Familien. Das werden Sie vielleicht nicht wissen, deswegen sage ich es Ihnen, Herr Kollege, sonst hätten Sie wahrscheinlich dieses Plädoyer nicht so locker gehalten.
Jetzt aber zu den Punkten, die ich hier jetzt behandeln werde: Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof. Dazu gehört natürlich immer die Verwaltungsreform. Die muss ja vom Bundeskanzleramt ausgehen. Bei der Verwaltungs- und Förderungsreform ist ein Gesamteinsparungsziel von 1,1 Milliarden € vorgesehen, vom Bund 700 Millionen €, davon 500 Millionen € in der Verwaltung, 200 Millionen € bei den Förderungen. Das sind die vorgegebenen Ziele. Ich glaube nicht daran; die Vergangenheit lehrt uns, dass das beschönigend ist.
Ich sehe dann auf der anderen Seite, dass 700 Millionen € ausgegeben werden für die Wohnbaufinanzierung. Ich frage mich also, wie sich das ausgehen soll mit diesen Einsparungszielen. Da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, aber, wie gesagt, die Vergangenheit zeigt, dass wir leider nicht erleben werden, dass es tatsächlich Einsparungen gibt.
Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof haben in den letzten Jahren aufgrund von Reformen, die maßgeblich auch von der FPÖ mitgetragen wurden, neue Aufgaben bekommen. Wir haben eine Rechtsschutzlücke geschlossen, indem es jetzt eine Individualbeschwerde zur Normenkontrolle gibt, mit der man sich an den Verfassungsgerichtshof wenden kann. 275 Verfahren sind derzeit anhängig. Das zeigt, dass wir damit ins Schwarze getroffen haben. Wir haben die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt. Auch das ist eine echte Qualitätssteigerung der Rechtsstaatlichkeit Österreichs. Zwei Dinge, wie gesagt, die wir unterstützt und mitgetragen haben.
Das führt aber auch dazu, dass es zum Teil einen erhöhten Aufwand gibt. Beim Verfassungsgerichtshof kommt dann noch hinzu, dass es jetzt auch noch die Prüfung von Eingaben zu Untersuchungsausschüssen gibt, und es kommt dazu, dass aufgrund der Massenzuwanderung Asylverfahren noch mehr zunehmen und die aufgrund der Asylgesetznovelle jetzt auch zum Verwaltungsgerichtshof, aber auch zum Verfassungsgerichtshof kommen und es dort daher einen erhöhten Aufwand gibt.
Es ist ein großes Qualitätsmerkmal eines Rechtsstaates, wenn es qualitativ hochwertige Verfahren gibt und eine kurze Verfahrensdauer. Beides, das muss man konstatieren, gibt es in Österreich. Wir können also durchaus auch stolz darauf sein, dass das funktioniert. Es ist allerdings auch wichtig, dass das so bleibt und eben nicht durch falsch verstandene Maßnahmen geändert oder verschlechtert wird. Daher ist es tatsächlich notwendig, dass es Umschichtungen von der Präsidentschaftskanzlei, von den diversen Ministerien und Kabinetten hin zum Verfassungsgerichtshof, zum Verwaltungsgerichtshof, zum Bundesverwaltungsgericht gibt, damit es dort eine ausreichende personelle Ausstattung geben kann, damit die Qualität dieser Rechtsinstitute bestehen bleibt, damit die Verfahrensdauer entsprechend kurz bleiben kann und die Qualität gesichert ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Das sind wesentliche Punkte, die wir nicht dadurch opfern dürfen, dass wir falsche Maßnahmen setzen, auf der falschen Seite das Geld ausgeben und für Repräsentation und so weiter überbordende Ausgaben haben. (Beifall bei der FPÖ.)
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