Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 104

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nur, warum jetzt viele Notariats- und Rechtsanwaltskanzleien von Bürgern gestürmt wer­den, die Eigentum haben und sich vor einer geheimen Erbschafts- und Schenkungs­steuer, die im nächsten Jahr gerade auf Familien zukommt, fürchten und daher noch unbedingt Güter übertragen wollen. Das passt nicht ganz zusammen; also Ihr Plädoyer geht ins Leere. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Steuerreform trifft eben genau Leistungsträger und gerade auch Familien. Das werden Sie vielleicht nicht wissen, deswegen sage ich es Ihnen, Herr Kollege, sonst hät­ten Sie wahrscheinlich dieses Plädoyer nicht so locker gehalten.

Jetzt aber zu den Punkten, die ich hier jetzt behandeln werde: Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof. Dazu gehört na­türlich immer die Verwaltungsreform. Die muss ja vom Bundeskanzleramt ausgehen. Bei der Verwaltungs- und Förderungsreform ist ein Gesamteinsparungsziel von 1,1 Mil­liarden € vorgesehen, vom Bund 700 Millionen €, davon 500 Millionen € in der Verwal­tung, 200 Millionen € bei den Förderungen. Das sind die vorgegebenen Ziele. Ich glau­be nicht daran; die Vergangenheit lehrt uns, dass das beschönigend ist.

Ich sehe dann auf der anderen Seite, dass 700 Millionen € ausgegeben werden für die Wohnbaufinanzierung. Ich frage mich also, wie sich das ausgehen soll mit diesen Ein­sparungszielen. Da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren, aber, wie gesagt, die Vergangenheit zeigt, dass wir leider nicht erleben werden, dass es tatsächlich Ein­sparungen gibt.

Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof haben in den letzten Jahren auf­grund von Reformen, die maßgeblich auch von der FPÖ mitgetragen wurden, neue Aufgaben bekommen. Wir haben eine Rechtsschutzlücke geschlossen, indem es jetzt eine Individualbeschwerde zur Normenkontrolle gibt, mit der man sich an den Verfas­sungsgerichtshof wenden kann. 275 Verfahren sind derzeit anhängig. Das zeigt, dass wir damit ins Schwarze getroffen haben. Wir haben die Verwaltungsgerichtsbarkeit um­gesetzt. Auch das ist eine echte Qualitätssteigerung der Rechtsstaatlichkeit Österreichs. Zwei Dinge, wie gesagt, die wir unterstützt und mitgetragen haben.

Das führt aber auch dazu, dass es zum Teil einen erhöhten Aufwand gibt. Beim Verfas­sungsgerichtshof kommt dann noch hinzu, dass es jetzt auch noch die Prüfung von Eingaben zu Untersuchungsausschüssen gibt, und es kommt dazu, dass aufgrund der Massenzuwanderung Asylverfahren noch mehr zunehmen und die aufgrund der Asyl­gesetznovelle jetzt auch zum Verwaltungsgerichtshof, aber auch zum Verfassungsge­richtshof kommen und es dort daher einen erhöhten Aufwand gibt.

Es ist ein großes Qualitätsmerkmal eines Rechtsstaates, wenn es qualitativ hochwerti­ge Verfahren gibt und eine kurze Verfahrensdauer. Beides, das muss man konstatie­ren, gibt es in Österreich. Wir können also durchaus auch stolz darauf sein, dass das funktioniert. Es ist allerdings auch wichtig, dass das so bleibt und eben nicht durch falsch verstandene Maßnahmen geändert oder verschlechtert wird. Daher ist es tat­sächlich notwendig, dass es Umschichtungen von der Präsidentschaftskanzlei, von den diversen Ministerien und Kabinetten hin zum Verfassungsgerichtshof, zum Verwal­tungsgerichtshof, zum Bundesverwaltungsgericht gibt, damit es dort eine ausreichende personelle Ausstattung geben kann, damit die Qualität dieser Rechtsinstitute bestehen bleibt, damit die Verfahrensdauer entsprechend kurz bleiben kann und die Qualität ge­sichert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind wesentliche Punkte, die wir nicht dadurch opfern dürfen, dass wir falsche Maß­nahmen setzen, auf der falschen Seite das Geld ausgeben und für Repräsentation und so weiter überbordende Ausgaben haben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.16

 


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