Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 105

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


13.16.23

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Bundesministerin! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Da­men und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Oberste Organe, Gesetzgebung: Was ist dazu zu sagen? – Fangen wir bei unserem eigenen Haus an. Ich halte es für eine wirk­liche Errungenschaft, dass man für den Umbau dieses Hauses einen eigenen Budget­posten geschaffen hat, aus dem für alle ersichtlich ist, welche Kosten dieser Umbau verursachen wird. Für 2016 sind 32 Millionen € eingestellt. Damit werden die Vorlauf­kosten für die Übersiedlung, aber auch die Vorlaufkosten für den Beginn des Umbaus hier am Gebäude abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die Transparenz gegeben ist und für jeden Bürger nachvollziehbar ist, dass es hier einen eigenen Budgetposten gibt, aus dem er selbst herauslesen kann, wie der Umbau dieses Hauses erfolgt. Das ist, glaube ich, eine Maßnahme, die zu Transparenz und zur Akzeptanz des Umbaus und auch dieses Hauses beiträgt. Ich halte das für eine der größten Errungenschaften.

Der zweite Punkt, den ich erwähnen will, weil er auch wieder das eigene Haus betrifft: Ich finde die Zusammenarbeit zwischen der Parlamentsdirektion und den Abgeordne­ten hervorragend, weil die Umsetzung des Mehrheitsberichtes aus der Enquete-Kom­mission vorbereitet wird, indem sowohl vom Geschäftsordnungsausschuss wie auch vom Verfassungsausschuss Aufträge gegeben worden sind, wie dieser umzusetzen ist, und dafür Legislativvorschläge entwickelt werden. Ich halte das für einen hervorragen­den neuen Ansatz, und trotz des gleich bleibenden Budgets wird eine größere Effizienz bei unserer ureigenen Aufgabe erzielt.

Zum Bundeskanzleramt beziehungsweise zum Verfassungsgerichtshof: Herr Kollege, da gebe ich Ihnen recht. Wir müssen uns anschauen, wie viele Fälle aus der neuen Rechtsschutznorm der Individualbeschwerde zur Normenkontrolle entstehen werden, und dementsprechend muss man dann auch den Verfassungsgerichtshof aufrüsten.

In der Bundesverwaltung wurden 225 Posten geschaffen, um die Asylverfahren abzu­wickeln; für das Rechtsmittel wurden beim Bundesverwaltungsgericht 42 neue Plan­stellen eingestellt. Man sollte damit auskommen, und ich halte das für eine gute Maß­nahme, eine sichtbare Maßnahme, dass man sich mit dem Asylthema in den nächsten Jahren entsprechend auseinandersetzen wird und auch auseinandersetzen muss.

Das Bundeskanzleramt mit seinen Maßnahmen insbesondere im digitalen Bereich wird etwas unterschätzt. Wenn man Rechtsmittel elektronisch anmeldet oder Anträge mit elektronischer Signatur stellt, dann sind 40 Prozent Gebührenersparnis beim Strafre­gisterauszug, bei der Gewerbeanmeldung und bei anderen Maßnahmen möglich. Das ist eine wirkliche Reform und Qualitätssteigerung.

Ich möchte auch erwähnen, dass Österreich insbesondere im digitalen Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt und trotz des geringen Mitteleinsatzes einen höchst effizienten Output hat. 2014 hat Österreich den Public Service Award der UNO gewonnen – das sollte man auch einmal erwähnen, dass wir da an der Spitze aller Länder sind.

Im Wesentlichen ist das Budget der Obersten Organe ein vernünftiges Budget, ein nicht übertriebenes Budget, ein sparsames Budget, und letztendlich ermöglicht es auch, alle Aufgaben zu erfüllen, die damit zu erfüllen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer. – Abg. Moser: Mit Ausnahme des Rechnungshofes! – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


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