Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 160

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halten und für Versorgungsjobs für abgehalfterte Funktionäre zu sorgen. Durch die in­direkte Bestellung aus der Kammerstruktur heraus ist auch keine tatsächliche Mitbe­stimmung der Pflichtversicherten möglich. Sie verhindert die direkte Mitbestimmung der betroffenen Sozialversicherten und schützt lediglich eine abgehobene Funktionärs­schicht.

Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Organisationeinheiten, Beitrags­leistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Sozialsystem in ein einziges Sozialversicherungs-System erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass es eine schlanke, effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstruktur im Sinne der Sozialversicherten gibt. In anderen Ländern ist diese Zusammenlegung und Straffung der Struktur längst erfolgt. Dies führt auch in fortgesetzter Art und Weise zu einer finanziellen Gesundung des Sys­tems durch Verwaltungseinsparungen.

Nun hat wieder einmal Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP-Wirtschafts­bund) das hohe Lied einer Verbesserung der Strukturen im österreichischen Sozial­versicherungswesen gesungen. Die FPÖ nimmt Leitl und seine ÖVP-Wirtschaftsbünd­ler nun beim Wort, und stellt einen Antrag, der die Basis für eine grundlegende Erneue­rung des österreichischen Sozialversicherungswesens im Sinne einer Zusammenle­gung gewährleistet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ei­nen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Sozialversi­cherungssystems vorsieht, welche eine Zusammenführung aller Beitragsleistungen, Fi­nanzierungs- und Steuerungsfunktionen in ein einziges System umsetzt. Damit einher­gehen muss eine direkte Kontrolle durch die Pflichtversicherten mittels Ur-Wahlen der Kontroll- und Verwaltungsorgane. Diese Zusammenlegung soll insbesondere zu einer Senkung der Verwaltungskosten und damit auch zu einer mittel- und langfristigen Ent­lastung der Versicherten, der Steuerzahler und des Budgets führen.“

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