Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 169

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dass „offenkundig“ ein willkürlicher Begriff ist. Und wir wissen wiederum auch alle, dass Willkür das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit ist. Das wollen Sie aber offensichtlich, Herr Kollege Walser. Wir wollen das aber nicht, wir lehnen das ab. (Beifall bei der FPÖ.  Abg. Walser: Das Foto …! Abg. Brosz: Lehnen Sie das von Mölzer auch ab, was er da fabriziert hat? Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Jetzt aber zum Justizbudget. Die Justiz ist in Österreich durch Gerichtsgebühren über­finanziert. Es ist eine Besonderheit, dass die Tätigkeit der Justiz durch sehr hohe Ge­richtsgebühren mit 110 Prozent überfinanziert ist, sofern man die Justizwacheanstalten weglässt. Ich begrüße es auch, dass das Justizministerium daran arbeitet, die Gerichts­gebühren zu durchforsten und zu beobachten, wo Gerichtsgebühren den Zugang zum Recht erschweren. Diese Tendenz, auch die vorliegende Novelle, begrüßen wir grund­sätzlich und sind der Meinung, dass man es auch noch weiter angehen sollte, die Ge­richtsgebühren zu durchforsten.

Man muss zum Beispiel bedenken, dass derzeit durch die Grundbucheintragungs­gebühr 700 Millionen € eingenommen werden – 80 Prozent des Justizbudgets! Wir wis­sen auch, dass Gebühren an sich immer eine Gegenleistung für eine Leistung des Staates sein sollen, dies aber hier offensichtlich in keinem Verhältnis steht, bei allem Respekt davor, dass das Grundbuch bei uns ganz ausgezeichnet funktioniert – wahr­scheinlich weltweit einzigartig gut funktioniert. Dennoch steht das in keinem Verhältnis.

Ich weiß schon, jetzt wird das Gegenargument kommen: Wir brauchen ja Geld, das Budget ist sowieso schon überlastet!, aber das kann meines Erachtens trotzdem nicht der richtige Ansatz sein, eine versteckte Steuer einzuführen und von Menschen abzu­kassieren, anstatt Steuerehrlichkeit einzuführen und zu sagen: Gut, das ist in Wirklich­keit eine Steuer! – Eine Gebühr ist eine Gegenleistung für eine Leistung und darf eben keine versteckte Steuer sein, was hier aber der Fall ist. Diese Diskussion sollten wir füh­ren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir über Justiz sprechen, sind ein Punkt, der mich immer wieder sehr stört, die undichten Stellen in der Justiz. Wir wissen ja nicht genau, wo diese wirklich herkom­men, wenn Akten oder Aktenbestandteile in der Öffentlichkeit auftauchen – nicht nur in Medien, sondern auch sonst kommt es immer wieder dazu, dass sich zum Beispiel Ka­barettisten darüber lustig machen können oder sonst etwas. Das finde ich einen ganz furchtbaren Zustand, der die Glaubwürdigkeit der Justiz sehr angreift und der schlicht und einfach nicht sein dürfte und auch nicht sein müsste.

Ich weiß, dass es auch da Bemühungen gibt, ich kann mir nur schlicht und einfach nicht vorstellen, dass man dem nicht Herr wird und nicht ein System findet, das das ver­hindert. Das wäre ganz wichtig, um die Glaubwürdigkeit der Justiz zu verbessern.

In Summe: Der Rechtsstaat hat immer noch einen sehr hohen Standard. Wir müssen darauf achten, dass dieser Standard erhalten bleibt, teilweise vielleicht auch verbessert wird. Wir müssen dort, wo es eine Überregulierung gibt, einschreiten. Wir haben zum Beispiel in der ganzen Familiengerichtsbarkeit derzeit eine Überforderung, weil so viel an Aktivitäten hineingepackt wird. Eine Entstaatlichung würde uns da guttun, um das auf ein gewisses Maß zu reduzieren und es auch den Richtern möglich zu machen, ih­re Tätigkeit in Wirklichkeit wieder ordnungsgemäß auszuüben – ordnungsgemäß üben sie sie natürlich aus, aber so auszuüben, dass sie nicht an der Grenze der Überforde­rung sind.

Der Zugang zum Recht muss also leicht bleiben, und Gerichtsgebühren sind zu über­arbeiten, weil das wichtig für die Qualität des Rechtsstaats und damit auch für die Le­bensqualität der Österreicher ist. (Beifall bei der FPÖ.)

16.54

 


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