Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 174

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deutet, dass man eigentlich für das eigene Ministerium die vorhandenen Beträge lukriert. Auf diese Weise ist ja auch NEUSTART finanziert worden.

Zu den Sammelklagen ist zu sagen: Es gibt eine weitere Möglichkeit der Einsparung in der Justiz. Das Thema Sammelklagen wird im Jänner angegangen. Ich hoffe, dass wir alle das so ernsthaft verfolgen, dass da wirklich bald ein gutes Ziel erreicht ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.08.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wo der Kollege Jarolim recht hat, ist, dass es sehr schade ist, dass es den Jugendge­richtshof nicht mehr gibt. Da könnte man ja Ideen voranbringen, die ich auch schon vorgebracht habe: dass man zum Beispiel ein einziges Bezirksgericht mit den Jugend­strafsachen betraut. Das wäre wahrscheinlich sogar kostenneutral und wäre ein sinn­voller Ansatz.

Wo er nicht recht hat, ist, dass Kollege Albert Steinhauser hier etwas Destruktives vor­getragen hat. Er hat nämlich völlig recht mit dem, was er gesagt hat, denn Fakt ist halt, dass wir hier ein Justizbudget diskutieren, das es eigentlich nicht wirklich möglich macht, darüber zu diskutieren, weil wir jetzt schon wissen, dass das, was drinnen steht, so am Schluss nicht stehenbleiben wird. Das ist die Erfahrung der letzten Jahre. Es sind wie­der Zahlen eingepreist, die am Schluss der Wahrheit einfach nicht entsprechen werden, und somit ist es schwierig, über ein Budget zu diskutieren, von dem wir jetzt schon wis­sen, dass es so nicht sein wird. Fakt ist, es wird etwas anderes herauskommen, und das ist sicher keine nachvollziehbare Budgetplanung und lässt auch keine sinnvolle Bud­getdiskussion in diesem Zusammenhang zu.

Herr Bundesminister, Sie haben teilweise zu Recht gesagt, Ihnen seien die Hände ge­bunden. Ich verstehe das bis zu einem gewissen Grad, und ich verstehe auch bis zu einem gewissen Grad, dass der Finanzminister sagt, er freut sich über die Mehrein­nahmen aus Ihrem Ressort. Nichtsdestotrotz ist es absurd – und das haben wir schon zweimal gehört –, dass durch übertrieben hohe Gerichtsgebühren versucht wird, das allgemeine Budget zu sanieren oder zumindest bei dessen Sanierung auszuhelfen. Es ist aber dann umso absurder, wenn der Reformbedarf in Ihrem eigenen Haus ebenso massiv da ist.

Gerade Dinge, die wir aus der Justizanstalt Stein jetzt wieder gehört haben, aber aus vielen anderen Bereichen auch, zeigen, dass wir budgetäre Mittel brauchen würden, wie zum Beispiel für einen Jugendgerichtshof, wie auch immer wir das dann gestalten mögen. Dafür wären budgetäre Mittel notwendig, und dann macht es eben überhaupt keinen Sinn, dass Sie, Herr Justizminister, die Mehreinnahmen, die Sie in Ihrem Haus haben, dem allgemeinen Budget zur Verfügung stellen müssen.

Was ich mir gewünscht hätte, ist, dass Sie da stärker in die Verhandlungen gehen und sagen: Nein, ich habe selbst einen Reformbedarf, und deswegen brauche ich diese fi­nanziellen Mittel!

Auch was den Maßnahmenvollzug betrifft, ist Reformbedarf gegeben. Sie haben da ein Konzept vorgeschlagen. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, wie das, was die Ausga­ben betrifft, ungefähr ausschauen wird. Sie haben gesagt, ich soll mir das Konzept an­schauen. Was mir aber in diesem Zusammenhang wichtig gewesen wäre, ist, dass wir erfahren, für genau welche Punkte Sie entsprechende finanzielle Mittel aufbringen wer­den, weil es einen wesentlichen Unterschied macht, wo ich ansetze und sage, wo ge­nau ich wie viel Geld in die Reform des Maßnahmenvollzugs stecke. Ein Konzept ist


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