Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 175

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mir ja persönlich sehr recht, die Frage ist halt die, wo die großen finanziellen Mittel hi­neinfließen werden.

Zu guter Letzt noch zur Justizbetreuungsagentur – auch das haben wir im Aus­schuss diskutiert –: Da gibt es schon ein massives Problem. Es geht dabei schlichtweg darum, dass die Budgetwahrheit nicht gegeben ist, dass wir mit einem Sachaufwand quasi Personalkosten im Budget drinnen haben. Sie haben gesagt, Sie handeln da im Rahmen der Gesetze. Da haben Sie völlig recht, aber deswegen kann ich trotzdem weiterhin dieses Gesetz kritisieren, weil es einfach nichts mit Budgetwahrheit zu tun hat, dass man da Dinge auslagert, nur damit man dann am Schluss die Personalkosten nicht entsprechend ausweisen muss. Daher werde ich das auch weiterhin kritisieren, weil es mit Budgetwahrheit schlichtweg nichts zu tun hat.

Herr Bundesminister, auch wenn wir zwei beim Budget nicht zusammenkommen, muss ich trotzdem sagen, dass ich, was die anderen Bereiche betrifft, sehr froh bin, dass Sie da sind, weil immer dann, wenn aus der Partei, die Sie in das Justizministerium ge­bracht hat, Maßnahmen vorgeschlagen werden, die klar grundrechtswidrig sind, Sie zu­mindest sagen – abgesehen von der Vorratsdatenspeicherung, da sind wir auch ande­rer Meinung, aber bei allen anderen Maßnahmen –: Ja, vielleicht diskutieren wir einmal in Ruhe darüber!

Das haben Sie gestern wieder gemacht, anstatt einfach irgendwelche grundrechtswidri­gen Maßnahmen vorzuschlagen. Da bin ich froh, dass Sie da sind. Beim Budget werden wir zwei nicht mehr zusammenkommen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

17.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.12.58

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gewährleistung von Rechtssicher­heit und Rechtsfrieden ist eine der zentralen Aufgaben unseres Staates. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass es sich dabei um eines der im Justizbereich angestrebten Wir­kungsziele handelt. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden können aber nur dann sicher­gestellt werden, wenn der Rechtsbestand regelmäßig bereinigt und entsprechend den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst und überarbeitet wird. Daher werden als kon­krete Reformvorhaben zur Erreichung dieses Wirkungszieles die Reform des Sachwal­terrechtes, des Jugendgerichtsgesetzes, des Maßnahmenvollzugs sowie gesetzliche Maß­nahmen zur Stärkung der Opfer- und Beschuldigtenrechte genannt.

Um Rechtssicherheit und Rechtsfrieden auch tatsächlich zu gewährleisten, muss die Bevölkerung auch Vertrauen in eine funktionierende Justiz haben. Dazu dient nicht zu­letzt das Wirkungsziel 3, mit dem auf eine objektiv, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemes­sener Dauer abgezielt wird.

Um all diese Ziele auch erreichen zu können, bedarf es der Sicherstellung der organi­satorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechts­verfolgung und Rechtsdurchsetzung durch die Justizverwaltung.

Damit bin ich schon beim vierten Wirkungsziel, dass durch den Ausbau der Familien­gerichtshilfe, durch zielgerichtete und bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungsveran­staltungen, durch Strukturoptimierung in der österreichischen Gerichtsorganisation, durch den Ausbau der Einrichtungen von Teamassistenzen im Bereich der gerichtli­chen Behörden und durch die Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung erreicht werden soll.

 


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