mir ja persönlich sehr recht, die Frage ist halt die, wo die großen finanziellen Mittel hineinfließen werden.
Zu guter Letzt noch zur Justizbetreuungsagentur – auch das haben wir im Ausschuss diskutiert –: Da gibt es schon ein massives Problem. Es geht dabei schlichtweg darum, dass die Budgetwahrheit nicht gegeben ist, dass wir mit einem Sachaufwand quasi Personalkosten im Budget drinnen haben. Sie haben gesagt, Sie handeln da im Rahmen der Gesetze. Da haben Sie völlig recht, aber deswegen kann ich trotzdem weiterhin dieses Gesetz kritisieren, weil es einfach nichts mit Budgetwahrheit zu tun hat, dass man da Dinge auslagert, nur damit man dann am Schluss die Personalkosten nicht entsprechend ausweisen muss. Daher werde ich das auch weiterhin kritisieren, weil es mit Budgetwahrheit schlichtweg nichts zu tun hat.
Herr Bundesminister, auch wenn wir zwei beim Budget nicht zusammenkommen, muss ich trotzdem sagen, dass ich, was die anderen Bereiche betrifft, sehr froh bin, dass Sie da sind, weil immer dann, wenn aus der Partei, die Sie in das Justizministerium gebracht hat, Maßnahmen vorgeschlagen werden, die klar grundrechtswidrig sind, Sie zumindest sagen – abgesehen von der Vorratsdatenspeicherung, da sind wir auch anderer Meinung, aber bei allen anderen Maßnahmen –: Ja, vielleicht diskutieren wir einmal in Ruhe darüber!
Das haben Sie gestern wieder gemacht, anstatt einfach irgendwelche grundrechtswidrigen Maßnahmen vorzuschlagen. Da bin ich froh, dass Sie da sind. Beim Budget werden wir zwei nicht mehr zusammenkommen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Zinggl.)
17.12
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
17.12
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden ist eine der zentralen Aufgaben unseres Staates. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass es sich dabei um eines der im Justizbereich angestrebten Wirkungsziele handelt. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden können aber nur dann sichergestellt werden, wenn der Rechtsbestand regelmäßig bereinigt und entsprechend den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst und überarbeitet wird. Daher werden als konkrete Reformvorhaben zur Erreichung dieses Wirkungszieles die Reform des Sachwalterrechtes, des Jugendgerichtsgesetzes, des Maßnahmenvollzugs sowie gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Opfer- und Beschuldigtenrechte genannt.
Um Rechtssicherheit und Rechtsfrieden auch tatsächlich zu gewährleisten, muss die Bevölkerung auch Vertrauen in eine funktionierende Justiz haben. Dazu dient nicht zuletzt das Wirkungsziel 3, mit dem auf eine objektiv, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer abgezielt wird.
Um all diese Ziele auch erreichen zu können, bedarf es der Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung durch die Justizverwaltung.
Damit bin ich schon beim vierten Wirkungsziel, dass durch den Ausbau der Familiengerichtshilfe, durch zielgerichtete und bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, durch Strukturoptimierung in der österreichischen Gerichtsorganisation, durch den Ausbau der Einrichtungen von Teamassistenzen im Bereich der gerichtlichen Behörden und durch die Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung erreicht werden soll.
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