Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 176

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All diese Maßnahmen sind zu begrüßen und entsprechen dem der Untergliederung 13 vorangestellten Leitbild, das da lautet – ich zitiere –:

„Wir stehen für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, gewährleisten ei­ne unabhängige Rechtsprechung, handeln unter Achtung der Grund- und Menschen­rechte in sozialer Verantwortung und sichern durch unsere Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich.“

Für die Verwirklichung dieses Leitbilds wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Justizminis­ter! (Beifall bei der ÖVP.)

17.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.15.33

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Minister, die Gerichtsgebühren sind, wie hier schon gesagt wurde, ein großes Problem. Auch ich habe das schon im Ausschuss gesagt. Sie sind viel zu hoch. Der Überschuss beträgt 189 Millionen €, wie es Kollege Steinhauser vorhin schon erwähnt hat, und diesen lassen Sie dann zum Teil in das Budget fließen, und zwar in ein Budget, das nichts mit der Justiz zu tun hat. Ich meine, es sollte schon so sein, dass sich wirklich jeder Bürger sein Recht leisten kann, das heißt, dass die Gebühren nicht so hoch sind, dass man sie nicht mehr zahlen kann.

Sie haben im Ausschuss gesagt, es gebe ja die Möglichkeit, dass die Justiz einspringt, so dass sich jeder Bürger einen Prozess leisten kann. Das mag schon gelten für je­manden, der mittellos ist, aber die Problematik ist die, dass es dann – und ich habe Ih­nen das am Beispiel des Ehegattenunterhaltes vor Augen geführt –, wenn man relativ wenig verdient, aber gerade noch so viel verdient, dass man nicht mehr unter diese Jus­tizhilfe-Bestimmung fällt, für einen schwierig wird, abzuwägen, ob man sich den teuren Prozess überhaupt leisten kann. Man muss ja immer noch Sicherheitsleistungen hinter­legen, man muss den Anwalt bezahlen, und, und, und. Das sind enorme Kosten, und daher verzichten viele Bürger auf die Durchsetzung ihres Rechts. Sie sagen dann: Das steht nicht mehr in Relation zu den entstehenden Kosten, wenn ich das Verfahren an­strebe, das ich vielleicht auch noch verliere!

Also es nicht immer so, dass die Leute wirklich Ihr Recht bekommen, wenn sie recht haben, weil einfach die Gebühren zu hoch sind! Ich fordere Sie, Herr Minister, daher auf, etwas zu unternehmen, dass es wirklich für jedermann leistbar ist, dass er zu sei­nem Recht kommt.

Ein nächster Punkt betrifft meinen Antrag, der demnächst im Justizausschuss behan­delt wird, wo es darum geht, dass angehende Richter und angehende Staatsanwälte bei der Exekutive eine Art Hospitationsdienst machen, und zwar über zwei, drei Mona­te. Mir geht es in diesem Antrag darum, dass diese Leute, die dann wirklich Recht spre­chen müssen, auch einen praxisorientierten Unterricht bekommen, das heißt, dass sie sehen, was wirklich draußen los ist. Ich habe das bei uns bei einer Schulung erlebt, wo Richter und Staatsanwälte des LG Feldkirch freiwillig an Handfesselungen teilgenom­men haben. Wir hatten bei uns so ein Training. Diese Richter und Staatsanwälte haben dann gesehen, dass es nicht unmöglich ist, eine Handfessel anzulegen, ohne rote Streifen zu hinterlassen. Die haben das nicht geglaubt. Die haben das dann selbst er­lebt und gesagt, es war für sie eine gute Erfahrung.

Es geht mir darum, dass nicht wieder solche Entscheidungen gefällt werden wie in dem Fall, den ich jetzt schildern werde. Das war sicher ein Einzelfall, aber ich hoffe, dass das nicht wieder vorkommt. Und zwar hat ein ehemaliger Flüchtling, der jetzt Aufenthalt in Bregenz bekommen hat, mit einem großen BMW mitten in der Stadt Bregenz ein Au-


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