Während quer durch die Justiz und vor allem in den Justizanstalten der Sparstift angesetzt wird, Wirkungsziele fortgeschrieben anstatt verbessert werden, bei den Exekutivbediensteten im Vergleich zum Vorjahr auch auf Ebene der Planstellen eingespart wird, hält das Justizministerium an der vielfältig kritisierten Struktur im Zusammenhang mit der Justizbetreuungsagentur fest.
Diese Struktur schafft nicht nur Intransparenz, sondern steht auch im Gegensatz zur Kostenwahrheit, da das Personal somit etwa als Sachaufwand ausgewiesen wird
Auch der Rechnungshof kritisiert die Struktur und führt etwa aus, dass mit der Justizbetreuungsagentur zusätzliche Strukturen für Führung und Verwaltung des zugekauften Personals aufgebaut und Mehraufwendungen verursacht wurden. Die vom BMJ angestrebte Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Strafvollzug gelang nicht. Weitere Probleme, wie bspw. Der Abschluss eines eigenen Kollektivvertrags, die Sicherstellung der Liquidität und die geringe Eigenmittelquote, entstanden erst durch die Konstruktion Justizbetreuungsagentur.
Der Entfall der verpflichtenden Planstellenbindung für überlassene Arbeitskräfte und die intensive Nutzung dieser Bestimmung durch das BMJ – im Jahr 2014 sollen ca. 550 bis 600 Personen über die Justizbetreuungsagentur für das BMJ tätig sein – führte zu geringer Transparenz hinsichtlich des Personalaufwands.
Darüber hinaus sind die Ausgaben für das von der Justizbetreuungsagentur beschäftigte Personal im Rechnungsabschluss des Bundes als Sachaufwand ausgewiesen. Dies stand im Konflikt mit dem Grundsatz der Budgetwahrheit.
Der Rechnungshof führt zudem aus, dass die Planstellenbesetzung im Betreuungsbereich BMJ-intern seit Gründung der Justizbetreuungsagentur konstant war, es fand also keine Einsparung von bundesinternen Planstellen im Betreuungsbereich statt. Das BMJ wandelte entgegen den Planungen auch keine Betreuungsplanstellen in Exekutivdienstplanstellen um.
Faktum ist, dass während das Betreuungspersonal in Justizanstalten immer mehr zunimmt, bleibt die Exekutive stark unterbesetzt. Für das Jahr 2016 ist sogar eine weitere Einsparung geplant.
Während seitens des BMJ keine ausreichenden Exekutivdienstplanstellen geschaffen wurden, stieg das Basisentgelt zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der Justizbetreuungsagentur von rd. 0,5 Mio. EUR allein im Zeitraum 2009 bis 2013 um rd. 460% auf rd. 3 Mio. EUR an.
Die Justizbetreuungsagentur kann ihrem Auftrag "adäquate Verträge" mit etwa Ärzten zu schließen immer seltener nachkommen. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die durch die Justizbetreuungsagentur ausgehandelten Verträge teilweise sogar teurer kommen, als die "alten Verträge". Das Beispiel St. Pölten zeigt etwa, dass nachdem man den laufenden Vertrag mit dem Arzt gekündigt hat, die JBA jedoch keinen Arzt zur Verfügung stellen konnte. Deshalb versah derselbe Arzt in der Justizanstalt wieder seinen Dienst. Da dieser nun jedoch über die Krankenkassen abgerechnet wird, sind für dieselbe Leistung erhebliche Mehrkosten entstanden.
Ein weiteres Problem stellt dar, dass die Mitarbeiter, die über die Justizbetreuungsagentur beschäftigt sind, andere rechtliche Rahmenbedingungen vorfinden. Das führt in der Praxis zu erheblichen Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Dienstpläne in den einzelnen Justizanstalten.
Im Sinne eines funktionierenden Strafvollzuges aber vor allem im Sinne der Kostenwahrheit und der Wirtschaftlichkeit ist die Fortführung dieser Struktur nicht nachzuvollziehen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite