Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 183

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Justiz wird auf­gefordert, schnellstmöglich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Jus­tizbetreuungsagentur aufzulösen und deren Agenden im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz wieder im Bundesministerium für Justiz einzugliedern."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Grossmann. – Bitte.

 


17.36.12

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Der vor­liegende Budgetentwurf enthält einige erfreuliche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Er­höhung der Transferzahlungen für Vereine für Sachwalterschaft und für die Patienten­anwaltschaft im Ausmaß von 5,9 Millionen €. Gemeinsames Ziel ist es ja, die Selbstbe­stimmung der Menschen so weit wie möglich und auch so lange wie möglich zu erhal­ten, ohne dass diese übervorteilt werden oder finanziellen Schaden nehmen, also eine sehr wichtige, begrüßenswerte Maßnahme.

Wichtig, Herr Minister, ist aber auch die Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts in Rich­tung eines möglichst lückenlosen Unterhaltssicherungssystems, denn wir wissen, man­gelhafte, zu geringe Unterhaltszahlungen sind die Hauptursache für Kinderarmut in Ös­terreich, also nehme ich auch Ihre Ankündigung, die Sie am Rande des Justizausschus­ses gemacht haben, ernst, dass Sie diesbezüglich bald tätig werden.

Zum Budget: Gut angelegt ist das Budget bei der Weiterbildung des richterlichen, aber auch des nichtrichterlichen Personals, vor allem, wenn es um die Beurteilung eines Haftgrundes geht, denn wenn ein Haftgrund gegeben ist, muss auch eine Haft ver­hängt werden. Da darf die Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz nicht als gelin­deres Mittel missverstanden werden, wie das in einigen dramatischen Fällen der Ver­gangenheit der Fall gewesen sein dürfte.

Unser Personal im Sicherheitswesen und im Justizwesen ist höchsten Anforderungen ausgesetzt und braucht deswegen auch die bestmögliche Vorbereitung und natürlich auch die bestmögliche Unterstützung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.38.12

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin dankbar für die Gelegenheit, zu diesen doch auch inhaltlich wirklich sehr inter­essanten Beiträgen etwas sagen zu dürfen.

Ja, es ist richtig: Ich habe das Glück und das Privileg, einem faszinierenden Ressort vor­stehen zu dürfen, mit einer sehr, sehr breiten Palette an Aufgaben und mit vielfältigen Problemen, keine Frage.

Ich möchte damit beginnen, dass ich darauf hinweise, dass ich natürlich auf viele in­haltliche Ausführungen gerne dort eingehe, wo dafür auch wirklich der Raum ist, näm­lich im Justizausschuss, den wir demnächst haben, aber heute geht es eigentlich um unser Budget und um das, was damit unmittelbar zusammenhängt.

Nun, wenn davon die Rede war, dass das Justizressort durch die Gebühren eine Über­finanzierung hätte, so ist das formal nachvollziehbar, wenn man nur den Bereich der


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