Rechtsprechung betrachtet – das ist auf Seite 6 im Bundesvoranschlagsentwurf nachlesbar –, allerdings geht es nicht um 189, sondern genau genommen sind es 183. Man muss aber dazusagen, dass unsere Aufgaben im Bereich des Strafvollzuges entsprechend viel kosten, sodass wir insgesamt schon sagen müssen, dass wir natürlich bemüht sind, durch möglichst hohe eigene Einnahmen auch die Finanzierung unserer Aufgaben sicherzustellen. Man muss aber – und auch das habe ich immer wieder betont – im Bereich der Gebühren darauf achten – und da gehe ich ganz konform mit dem, was hier schon gesagt wurde –, dass der Zugang zum Recht speziell für die sozial Schwächeren nicht durch zu hohe Gebühren behindert wird.
Wir haben ja deshalb gerade im Bereich des Familienrechtes bereits Gebühren abgeschafft und gesenkt, und gerade jetzt erst ist eine weitere Änderung im Gerichtsgebührengesetz durch den Ministerrat gegangen, die auch dazu führen wird, dass Gebühren gesenkt beziehungsweise beseitigt werden, insbesondere im Außerstreitverfahren, im Exekutions- und Insolvenzverfahren, in Unterhalts- und Pflegschaftssachen. Ich halte es für sehr, sehr wichtig, dass es gerade in Rechtsbereichen, in denen eigentlich jeder relativ leicht die Leistungen des Gerichts in Anspruch nehmen muss, zu einer Gebührenbeseitigung und auch ‑reduzierung kommt.
Es ist auch, finde ich, nicht unwichtig, dass die Grenze, unterhalb derer arbeitsrechtliche Verfahren gebührenfrei sein werden, nach diesem Entwurf, der vom Ministerrat bereits beschlossen wurde, von immerhin 1 450 € auf 2 500 € angehoben wird; auch das halte ich für wichtig. Und ich halte es auch für wichtig – und das mag jetzt nicht so große Summen bedeuten, aber mir ist es vom Symbolcharakter her wichtig –, dass es eine Gebührenbefreiung geben wird für Anträge an das Firmenbuchgericht, mit denen die seit Kurzem mögliche Darstellung diakritischer Zeichen im Firmenbuch entsprechend umgesetzt werden soll. Das ist nicht nur ein Zeichen für die Internationalisierung der Wirtschaft, sondern auch ein wichtiges symbolisches Zeichen zugunsten unserer Volksgruppen, die das hauptsächlich betreffen wird.
Hinsichtlich der Gebühren muss man natürlich schon – das gebe ich zu – immer bestrebt sein, dadurch vor allem den Zugang zum Recht nicht zu behindern. Es gibt gerade heuer tatsächlich relativ hohe Einnahmen – das wurde vom Kollegen Stefan gesagt – im Bereich der Grundbucheintragungsgebühr. Nur da muss man schon aufpassen, das wissen wir schon: Das ist ein Einmaleffekt, der dadurch bedingt ist, dass es heuer offenbar sehr viele Liegenschaftstransaktionen gibt, die vorgezogen wurden. Das hat wahrscheinlich mit der Steuerreform oder mit dem Vorfeld der Steuerreform zu tun.
Jetzt könnte ich natürlich, meine Damen und Herren Abgeordneten, salopp sagen: Na ja, das hat der Herr Finanzminister ja in gewisser Weise verursacht, er hat bewirkt, dass wir da höhere Einnahmen haben, daher ist es ja nur legitim, wenn er sich jetzt 40 Millionen € davon wieder holt! – Das wäre aber etwas zu salopp. Nein, die Wahrheit ist, dass es natürlich Rahmenbedingungen gibt, die wurden hier im Haus beschlossen, das ist das Bundeshaushaltsrecht, die sind mir vorgegeben; aber ich kann Ihnen eines versichern: Ich bin völlig in Übereinstimmung mit genau den Zielen, die der Bundesfinanzminister heute hier deklariert hat: mit striktem Budgetkurs und mit hohem Reformtempo. Beides haben wir – und jetzt komme ich zum Thema Umsetzung – in meinem Haus wirklich verwirklicht; ich stehe dazu.
Ich sage Ihnen ganz offen: Steuergeld ist kostbar (Zwischenruf des Abg. Lugar), damit muss man sorgsam umgehen, und dazu stehe ich auch. Daher ist es wichtig, dass man Rücklagen, wenn man welche hat, auflöst. Wir haben – Sie können es im Entwurf nachlesen – immerhin noch rund 160 Millionen € Rücklagen. Das kann sich bis Jahresende vielleicht noch etwas reduzieren, das mag sein, aber grundsätzlich würde ich als Finanzminister auch sagen: Wenn ein Ressort Rücklagen hat, dann soll es diese einmal auflösen, bevor es um frisches Steuergeld ansucht – völlig richtig, dazu stehe
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