vention werden darunter leiden und das Aggressionspotenzial aufgrund mangelnder Beschäftigungsmöglichkeiten in den Haftanstalten wird steigen.
Zum anderen, Herr Bundesminister, trifft die Lage die Gerichte. Die Personalsituation bei den Gerichten ist angespannt, bei den Richtern genauso wie beim nichtrichterlichen Personal. Dort gibt es zwar keinen Aufnahmestopp, aber wir wissen auch, dass jeder Richter, jeder Staatsanwalt mindestens zwei bis drei Kanzleikräfte bindet. Die fehlen eben dann, wenn man zwar Richterplanstellen nachbesetzt, aber nichtrichterliches Personal einspart (Beifall bei der FPÖ), und nur mit Strukturreformen im IT-Bereich, Herr Minister, wie der Einführung des Elektronischen Aktes oder dem Einsatz von Spracherkennungsprogrammen als Ersatz für Schreibkräfte, wird diese Lücke nicht zu schließen sein.
Herr Bundesminister, ich darf – anschließend an die Rede meines Kollegen Christian Lausch – einen Antrag einbringen, der da lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der Justizbetreuungsagentur
„Der Nationalrat wolle beschließen:
,Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Justizbetreuungsagentur aufzulösen und deren Agenden im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz wieder im Bundesministerium für Justiz einzugliedern.‘“
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Das wäre wirtschaftlich, da könnte man durchaus auch Geld sparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn diese Entwicklung, Herr Bundesminister, so anhält, ist das bedenklich und stimmt das nachdenklich, denn die Kürzungen von Geldern im Bereich des Strafvollzuges führen zu weniger Sicherheit, die Kürzungen von Finanzmitteln im Bereich der Rechtsprechung werden auf Dauer gesehen auf die Qualität der Rechtsprechung Einfluss nehmen und bedeuten natürlich auch längere Verfahren und weniger Rechtssicherheit. Das wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
17.35
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Brückl soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend Auflösung der Justizbetreuungsagentur
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6:
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) (UG-13)
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