Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter
betreffend keine EZA-Leistungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkooperativen Entwicklungsländer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), TOP 6, in der 104. Nationalratssitzung, UG 12 – Äußeres
Aus der Anfragebeantwortung 185/AB XXV. GP der Bundesministerin für Inneres vom 5.2.2014 zur Anfrage der Abgeordneten Alev Korun vom 5. Dezember 2013 unter der Zahl 196/J, ergibt sich für das Jahr 2012 eine Anzahl abgeschobener, ehemaliger Asylwerber von 481, für das Jahr 2013 (nur die ersten 11 Monate) von nur noch 375.
Davon waren beispielsweise für das Jahr 2013 überhaupt nur 188 Abschiebungen aufgrund rechtskräftiger asylrechtlicher Ausweisungstiteln.
Angesichts des Umstandes, dass bei durchschnittlich 25.000-30.000 Asylanträgen jährlich (vor 2015) rund zwei Drittel der Asylwerber keinerlei Asyl- oder sonstige Bleiberechtsgründe glaubhaft machen können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
In die Hauptherkunftsländer des Asylwerberstroms konnten so gut wie keine Abschiebungen durchgeführt werden (für 2013 etwa: Afghanistan 4, Irak 1, Liberia 0, Sierra Leone 1, Syrien 2, Uganda 0, Äthiopien 0, Burkina Faso 0, Somalia 0, Eritrea 0, …).
Nennenswerte Zahlen von Abschiebungen (insgesamt) hat es nur innerhalb Europas gegeben, wie nach Polen, Rumänien, Ungarn und die Slowakei.
In den meisten Fällen scheiterten außereuropäische Abschiebungen auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die größtenteils Empfänger (oder sogar Schwerpunktempfänger) internationaler Entwicklungshilfe sind. Auch Österreich trägt (bilateral und multilateral) zu den Entwicklungsbemühungen bei.
Entwicklungshilfe sollte angesichts dieser Zahlen dringend an die Bereitschaft der Entwicklungsländer (insbesondere der afrikanischen Staaten) zu koppeln sein, ihre Staatsbürger, die illegal nach Europa einzuwandern versuchen, die in Europa strafrechtlich verurteilt wurden oder denen kein Asylstatus oder subsidiärer Schutz zugestanden wurde, unverzüglich und bedingungslos zurückzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine EZA-Leistungen mehr an Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen, die entweder keine Abkommen zur Rücknahme ihrer Staatsbürger nach den Wünschen Österreichs abschließen oder bei der Rücknahme nicht kooperativ sind.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte. (Abg. Darmann: Herr Klubobmann Lopatka, stimmen Sie zu!)
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