Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 198

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täre Krise in unserer Nachbarschaft, und allein aus diesem Grund sind wir zum Han­deln aufgerufen.

Darüber hinaus stellt die Migrationswelle aber unser Sozialsystem, das Zusammenle­ben in unserer Gesellschaft, unsere Budgets und auch den Zusammenhalt innerhalb Europas auf eine harte Probe. Manche sagen, dass wir die erste wirklich existenzbe­drohende Krise Europas seit den Römischen Verträgen erfahren. Diese noch nie dage­wesene Herausforderung verlangt einen ganzheitlichen Lösungsansatz, ein komplexes Paket an Maßnahmen kurzfristiger und langfristiger Natur, Maßnahmen auf der EU-Ebene, Maßnahmen auf der nationalen Ebene, beginnend mit der Unterbringung, der Versorgung und der Ausbildung der Flüchtlinge, und natürlich auch Maßnahmen in den Herkunftsländern.

Die Meinungen zur Wirksamkeit all dieser Maßnahmen sind geteilt, aber in einem herrscht doch Konsens, glaube ich: Wir alle sind der Meinung, dass Hilfe vor Ort, in den Her­kunftsländern für einen Beitrag zu einer menschenwürdigen und nachhaltigen Lösung der Flüchtlingskrise unabdingbar ist. Hilfe vor Ort – Herr Bundesminister, Sie haben das auch immer wieder betont, zuletzt vor ein paar Tagen im Ausschuss – ist einer der prio­­ritären Punkte. Leider finde ich davon aber wenig im Budget wieder.

Was finde ich im Budget? – Ich finde eine Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds von früher mickrigen 5 Millionen € auf bescheidene 20 Millionen €. Wir begrüßen das, wir haben es verlangt, aber wir alle wissen, das ist noch ein sehr bescheidener Betrag im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ländern wie der Schweiz oder Schweden.

Ich finde weiters eine Erhöhung der bilateralen EZA um 15 Millionen €. Das ist aller­dings eine Scheinerhöhung, muss ich leider feststellen, denn das ist nur die Rücknah­me einer Kürzung. Wir sind dabei wieder auf dem Niveau von 2014 und weit unter dem Niveau, das wir vor Jahren hatten; es waren schon einmal 100 Millionen €.

Was finde ich noch? – Eine Kürzung der Beiträge Österreichs zu den internationalen Organisationen und zu den internationalen Missionen in der Höhe von 15 Millionen €. Herr Bundesminister, ich lasse mir nicht einreden, dass das auf Währungsschwankungen oder auf neue Aufteilungsschlüssel zurückzuführen ist, es ist eine Kürzung um 15 Mil­lionen €, und die kommt nach einer früheren Kürzung von 10 Millionen €. Wir hatten nämlich 2014 noch 90 Millionen €, 2015 sind es 80 Millionen € geworden, und jetzt sind 65 Millionen € budgetiert.

Es ist natürlich so, dass die UG 12 nicht die Gesamtheit der öffentlichen Entwicklungs­hilfeleistungen widerspiegelt. In Wirklichkeit kommt das Geld aus vielen Quellen, von mindestens drei Ministerien, Finanz-, Landwirtschafts- und Außenministerium, von der ADA, von der Oesterreichischen Entwicklungsbank, von den Gemeinden, von den Län­dern; also aus vielen Quellen, insgesamt 870 Millionen €. Aber auf meine schriftliche Anfrage, wie hoch die budgetierten Beiträge für das Jahr 2016 sind, die auf diese ODA, diese offizielle Entwicklungshilfe anrechenbar sind, haben Sie mir geantwortet, dass Sie das noch nicht wissen, dass Sie das nachreichen werden. Das werden wir erst wis­sen, nachdem wir das Budget beschlossen haben.

Ich finde es schon etwas enttäuschend, dass es trotz der erwähnten Dringlichkeit und trotz des Konsenses, dass hier dringend gehandelt werden muss, offensichtlich noch keine ressortübergreifende Planung und Budgetierung der EZA gibt. Obwohl die Regie­rung es sich zum Ziel gesetzt hat – ich zitiere jetzt aus dem Regierungsprogramm –, die Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung“ zu „stärken“ und das Regierungsübereinkommen folgende ganz konkrete Maßnahme enthält – ich zitiere noch einmal –: „Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7 %-Ziels“ –, und obwohl sich der Rat der EU im Mai noch einmal diesem Ziel der 0,7 Prozent des BNE verpflichtet hat


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