Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mölzer soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mölzer, Riemer und weiterer Abgeordneter
betreffend Erwirkung einer intensiveren Förderung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), TOP 6, in der 104. Nationalratssitzung, UG 12 - Äußeres
Laut mündlicher Beantwortung im Zuge der Budgetausschussberatungen zur UG 12 am 18.11.2015 wurde durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres festgehalten, dass es hinsichtlich der Vergabe von Fördergeldern an die deutsche Minderheiten in Slowenien und der diesbezüglichen Höhe von Fördergeldern lediglich Gelder für „…direkt eingereichte Projekte, wie zuletzt € 20.000,- …“ jedoch „nichts Dauerhaftes“ gebe.
Neben dem Umstand, dass die deutschen Minderheiten ohnehin mangelnde politische Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung erfahren, muss man feststellen, dass sie auch kaum finanzielle Unterstützung erhalten.
Förderungen in der Größenordnung von lediglich € 20.000,- für die deutsche Minderheit in Slowenien wirken verglichen mit den Förderungen, die beispielsweise die slowenische Minderheit in Österreich bekommt, nahezu lächerlich.
Diese „grundsätzliche Nicht-Bevoranschlagung“ besteht seit Jahren und deutet darauf hin, dass man seitens des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres auch in Zukunft nicht gewillt sein wird, sich aktiv für die deutschen Minderheiten einzusetzen und diesen neben politischer Hilfestellung auch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die in der XXIV. GP am 19.1.2012 einstimmig angenommene Entschließung „Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien“ (1620 d.B.).
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der Erhaltung und Stärkung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie aktiv und in höchst möglichem Ausmaß für diese einzusetzen und die entsprechenden Fördermittel in ausreichendem Maß zu erhöhen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
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