staltet für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik für die Asylberechtigten. Und wir haben auch noch ein Zusatzprogramm entwickelt. Dieses Zusatzprogramm ist ein sogenanntes freiwilliges Integrationsjahr, wofür ja auch die Rahmenbedingungen schon beschlossen worden sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die sind nicht einmal pensionsversichert!)
Schauen Sie, jetzt kommt schon wieder „nicht einmal pensionsversichert“! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!) – Es geht doch hier darum, Menschen in einem freiwilligen Integrationsjahr eine Chance zu geben, sich zu integrieren! Genauso ist ja auch jemand, der das freiwillige Sozialjahr macht, nicht pensionsversichert. Aber für diese Personengruppen – und das werden wir umsetzen, das werden 1 000 Menschen sein, die in dieses freiwillige Integrationsjahr hineingehen – versuchen wir ganz einfach durch diese aktivierenden Maßnahmen die Integration zu beschleunigen.
Ich möchte, bevor ich zum Schluss komme, Folgendes noch einmal klarstellen: Bei den Pensionen, meine Damen und Herren, ist das System krisensicher, das System ist finanzierbar, wenn das eintritt, was immer schon notwendig war. – Und, Herr Abgeordneter Loacker, was Ihre Rede betrifft, die Sie hier gehalten haben, so würde ich Sie bitten, im Archiv nachzuschauen: Als die Beschlussfassung des ASVG 1955 erfolgte, ist von irgendjemandem aus diesem Plenum die gleiche Rede gehalten worden. – Nichts Neues! (Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Loacker und Scherak.)
Wir haben ein System, das auf einem Umlageverfahren basiert. Und wie der Begriff „Umlageverfahren“ schon sagt, wurde von Haus aus mitbeschlossen, dass ein gewisser Teil ein staatlicher Zuschuss ist, und dieser Teil an staatlichem Zuschuss drückt sich natürlich in Zahlen aus. Und Sie wissen auch ganz genau, dass wir bei diesem staatlichen Zuschuss Dinge dazurechnen, die in anderen Ländern die Krankenversicherung zahlt, in anderen Ländern wiederum zahlt sie die Sozialhilfe – wir aber rechnen sie, aus vielen Gründen, da dazu.
Demzufolge sind Studien, die hier immer wieder gemacht werden, nett, aber falsch. Das weiß Herr Ulrich Schuh genauso, denn wir diskutieren ja alle zehn Tage bei diversen Podiumsdiskussionen darüber. Der Gesamtbundeszuschuss ist bei den Arbeitern und Angestellten nur 20 Prozent dessen, was an Leistungen rausgeht, denn 80 Prozent erwirtschaften sich die Menschen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, selbst.
Dass natürlich bei zwei Gruppen von Pensionsversicherten eine spezielle Situation gegeben ist, ist klar: Die Bauern haben keine Chance, auf 100 Prozent Deckungsquote zu kommen (Abg. Pirklhuber: Das kann sich nicht ausgehen, wenn 1 400 …!) – nicht, weil sie nicht wollen, sondern, weil sich das von den Zahlen her ganz einfach nicht ausgehen kann, weil wir viel mehr pensionierte Bauern als noch aktive Bauern haben.
Bei der Pensionsversicherung der Gewerblichen ist es ganz einfach auch so, dass hier der Dienstgeber fehlt, weil der Versicherte selber der Dienstgeber ist. Demzufolge sind auch dort die Pensionshöhen andere – das muss man auch einmal dazusagen.
Das heißt – langer Rede kurzer Sinn –: Das System ist weiterhin krisensicher, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Das ist ein hoher Beschäftigtenstand auf der einen Seite – und wir haben die gleichen Zahlen, der Herr Finanzminister und ich, wir verwenden genau das Gleiche; die Frage ist immer nur, was ist der Stichtag der Prognose, das macht einen ganz entscheidenden Unterschied. – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: Wir müssen uns gemeinsam bemühen, dass die Menschen später in Pension gehen. Das faktische Pensionsantrittsalter muss höher werden. Da werden wir heuer wieder einen wesentlichen Schritt getan haben, wenn das Jahr zu Ende ist. Aber das sind die zwei Parameter.
Frau Abgeordnete Dietrich, ich mache jetzt keinen Nachhilfeunterricht – bitte missverstehen Sie das nicht –, aber das Beamtenpensionssystem ist von Haus aus im Jahr
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