eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) – TOP 6 – UG 20
Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Aufgrund von Arbeitsmarktprüfungen und anderen bürokratischen Hürden sind diese Möglichkeiten allerdings zu beschränkt. So wird eine Beschäftigungsbewilligung nur nach erfolgter Prüfung der Arbeitsmarktlage erteilt. Das heißt, Asylwerber_innen bekommen die zu besetzende offene Stelle nur nach einem Ersatzkraftverfahren, also wenn dafür weder österreichische Arbeitslose, noch Ausländer_innen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, EU- oder EWR-Bürger_innen mit Arbeitsmarktzugang, Schweizer_innen oder türkische Assoziationsarbeitnehmer_innen, Ausländer_innen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang oder Inhaber_innen eines Befreiungsscheins oder einer Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen. Diese Restriktionen sind aus vielfacher Sicht zu bekämpfen.
Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsverlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen, wodurch ihnen ein entsprechendes Selbstwertgefühl und Maß an Selbstbestimmung wiedergegeben würde. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.
Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber_innen wird immer stärker und führende Gewerkschaftsvertreter_innen, aber auch Menschenrechtsvertreter_innen oder AMS-Chef Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumentation unterstützt, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden … Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die Sozialsysteme entlasten."
Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da sie inzwischen auch gegen die EU-Richtlinie (2013/33/EU) verstößt, die vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Monate nach Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber_innen mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die entsprechende Richtlinie wäre eigentlich bis zum 20. Juli umzusetzen gewesen, dass weiß auch der Sozialminister und die Innenministerin.
Auch wenn durch das Budgetbegleitgesetz einige positive Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen gebracht hat, zeigt sich noch immer ein
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