Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 285

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Defizit darin, wie Maßnahmen getroffen werden können um Asylwerber_innen bereits einen Weg für eine spätere positive Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Eine Mög­lichkeit zum Schutz vor Dequalifizierung ist auch die Möglichkeit eines europarechtlich vorgesehenen effektiven Arbeitsmarktzuganges.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber_innen nach 6 Monaten nach Asylantragsstellung vorsieht."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


11.29.03

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Neubauer hat heute mehrmals hier gesagt, die Gewerk­schaften tauchten nur einmal im Jahr zu den Lohnverhandlungen auf und das sei nichts.

Ich denke, meine Damen und Herren, gerade diese Kollektivvertragsverhandlungen, ge­rade die Ergebnisse, die bei diesen Kollektivvertragsverhandlungen ausgehandelt wer­den, beleben die österreichische Wirtschaft, weil das Geld, das dort ausgehandelt wird, wieder eins zu eins in die Wirtschaft marschiert – und gerade dieses Geld sichert Ar­beitsplätze oder schafft Arbeitsplätze. Ich denke, die Arbeit der Gewerkschaft ist eine gute Arbeit, und das hier hinzustellen, als wäre es nichts, ist, glaube ich, wirklich zu­tiefst abzulehnen. (Abg. Kickl: … am Taferl g’habt!)

Meine Damen und Herren! Entgegen allen Äußerungen wird es beim Arbeitsmarktbud­get zu keinen Kürzungen kommen, denn die Arbeitsmarktförderungen sind von den Ge­genfinanzierungsmaßnahmen zur Steuerreform ausgenommen, und es können sogar zu­sätzlich 250 Millionen € aus den passiven Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden; 150 Millionen € davon sind für Personen ab dem 50. Lebensjahr – bisher wa­ren das nur 120 Millionen € – und 100 Millionen € für Langzeitarbeitslose vorgesehen.

Die beschlossenen zusätzlichen Mittel für die Gruppe 50+ werden dahin gehend flexi­bilisiert, dass nun vor allem gesundheitlich eingeschränkte Personen ab 50 Jahren be­reits frühzeitig und auch Langzeitarbeitslose unter 50 Jahren, von ihnen profitieren kön­nen. Wie bisher werden 60 Prozent der Mittel für Eingliederungshilfen und Kombilohn zur Verfügung stehen und 40 Prozent für Beschäftigung in sozialen Betrieben.

Nun noch ein paar Worte zu den Pensionen, meine Damen und Herren: Offensichtlich versucht man hier wieder einmal, mit Angst und Phantasiezahlen politisches Kleingeld zu wechseln, denn wenn man sich unser Budget anschaut, so kann man feststellen: Mit der vorliegenden Veranschlagung liegen wir zirka 350 Millionen € unter der Ober­grenze des Bundesfinanzrahmens von 2016 bis 2019. Das Budget wird daher nicht nur eingehalten, sondern in diesem Bereich sogar unterschritten. Die von Bundesminister Hundstorfer getroffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung: 2015 werden die Ausgaben um 300 Millionen € niedriger sein als budgetiert, und 2016 wird der Finanzrahmen um 350 Millionen € unterschritten.

Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen für sich und zeigen die ausgezeich­nete Arbeit unseres Sozialministers. (Beifall bei der SPÖ.)

11.31

 


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