Defizit darin, wie Maßnahmen getroffen werden können um Asylwerber_innen bereits einen Weg für eine spätere positive Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Eine Möglichkeit zum Schutz vor Dequalifizierung ist auch die Möglichkeit eines europarechtlich vorgesehenen effektiven Arbeitsmarktzuganges.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang mit Ersatzkräfteverfahren für Asylwerber_innen nach 6 Monaten nach Asylantragsstellung vorsieht."
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Neubauer hat heute mehrmals hier gesagt, die Gewerkschaften tauchten nur einmal im Jahr zu den Lohnverhandlungen auf und das sei nichts.
Ich denke, meine Damen und Herren, gerade diese Kollektivvertragsverhandlungen, gerade die Ergebnisse, die bei diesen Kollektivvertragsverhandlungen ausgehandelt werden, beleben die österreichische Wirtschaft, weil das Geld, das dort ausgehandelt wird, wieder eins zu eins in die Wirtschaft marschiert – und gerade dieses Geld sichert Arbeitsplätze oder schafft Arbeitsplätze. Ich denke, die Arbeit der Gewerkschaft ist eine gute Arbeit, und das hier hinzustellen, als wäre es nichts, ist, glaube ich, wirklich zutiefst abzulehnen. (Abg. Kickl: … am Taferl g’habt!)
Meine Damen und Herren! Entgegen allen Äußerungen wird es beim Arbeitsmarktbudget zu keinen Kürzungen kommen, denn die Arbeitsmarktförderungen sind von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen zur Steuerreform ausgenommen, und es können sogar zusätzlich 250 Millionen € aus den passiven Mitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden; 150 Millionen € davon sind für Personen ab dem 50. Lebensjahr – bisher waren das nur 120 Millionen € – und 100 Millionen € für Langzeitarbeitslose vorgesehen.
Die beschlossenen zusätzlichen Mittel für die Gruppe 50+ werden dahin gehend flexibilisiert, dass nun vor allem gesundheitlich eingeschränkte Personen ab 50 Jahren bereits frühzeitig und auch Langzeitarbeitslose unter 50 Jahren, von ihnen profitieren können. Wie bisher werden 60 Prozent der Mittel für Eingliederungshilfen und Kombilohn zur Verfügung stehen und 40 Prozent für Beschäftigung in sozialen Betrieben.
Nun noch ein paar Worte zu den Pensionen, meine Damen und Herren: Offensichtlich versucht man hier wieder einmal, mit Angst und Phantasiezahlen politisches Kleingeld zu wechseln, denn wenn man sich unser Budget anschaut, so kann man feststellen: Mit der vorliegenden Veranschlagung liegen wir zirka 350 Millionen € unter der Obergrenze des Bundesfinanzrahmens von 2016 bis 2019. Das Budget wird daher nicht nur eingehalten, sondern in diesem Bereich sogar unterschritten. Die von Bundesminister Hundstorfer getroffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung: 2015 werden die Ausgaben um 300 Millionen € niedriger sein als budgetiert, und 2016 wird der Finanzrahmen um 350 Millionen € unterschritten.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen für sich und zeigen die ausgezeichnete Arbeit unseres Sozialministers. (Beifall bei der SPÖ.)
11.31
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