Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 286

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.

 


11.31.28

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher vor den Bildschirmen! Bevor ich zum Thema Konsumentenschutz komme, möch­te ich einen ganz wichtigen Entschließungsantrag zum Bestbieterprinzip einbringen. Ich verstehe nicht, Herr Minister, warum Sie dieses so wichtige Bestbieterprinzip von einer unfähigen Wirtschaftslandesrätin in Tirol und einem uninformierten Landeshauptmann in Kooperation mit einem uninformierten Wirtschaftskammerpräsidenten verzögern lassen, denn die Arbeitnehmer, aber auch die KMUs in Österreich warten darauf.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Faires Verga­berecht und Bestbieterprinzip umsetzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundeskanzler und dem Wirt­schaftsminister eine Regierungsvorlage zur vollständigen Umsetzung der 2014 in der Enquete Faire Vergabe festgehaltenen Reformpunkte im Sinne der Umsetzung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Vergaben vorzulegen. Diese Gesetzesänderung soll dazu führen, dass der Arbeitsmarkt und damit das Arbeitsmarktbudget 2016 spürbar entlastet werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine kurze Replik zur Gewerkschaft: Die existierenden Reallohnverluste der Ar­beitnehmer hat bitte schon die Gewerkschaft zu verantworten, und das sollte sie ihren Mitgliedern auch einmal ganz offen kommunizieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir zum Konsumentenschutz: Herr Minister, ich glaube, Sie werden es wahr­scheinlich schon vergessen haben, aber Sie sind auch Konsumentenschutzminister – welche Überraschung! Ich nenne Ihnen ein Datum, und zwar den 27. Mai 2014. Was war da? – Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, das war das letzte Mal, dass Sie als zu­ständiger Konsumentenschutzminister im Ausschuss aufgetaucht sind. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) 27. Mai 2014 – das heißt, seit eineinhalb Jahren sind Sie als Minis­ter im Ausschuss nicht mehr aufgetaucht. (Abg. Loacker: … nichts versäumt!) Herr Mi­nister, da sage ich schon einmal, da haben Sie auch Ihre Unfähigkeit in diesem Be­reich, in diesem unserer Meinung nach ganz wichtigen Bereich des Konsumenten­schutzes eindeutig unter Beweis gestellt.

Frau Kollegin Lueger hat es kurz gesagt. Mir ist aber nicht klar, worin die Leistung Ihres Ministeriums und Ihrer Person im Konsumentenschutz besteht. Man sieht es ja auch anhand des Budgets: Wir sprechen hier von 3 Millionen € Budget für den Konsumen­tenschutz. Ich habe es mir kurz durchgerechnet: Das sind 0,03 Promille des Gesamt­budgets. Eines ist schon klar: Wo das Geld ist, da spielt die Musik, wie man bei uns sagt. Das heißt, wenn das Budget für den Konsumentenschutz mit 3 Millionen € dotiert ist, dann kann man sich ungefähr den Stellenwert des Konsumentenschutzes ausrech­nen. (Abg. Loacker: … Arbeiterkammer … Milliarden …!) Frau Abgeordnete Lueger, Sie als zuständige Konsumentenschutzsprecherin der SPÖ müsste das eigentlich schon krank machen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite