Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 289

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Die Bundesvergabegesetznovelle ist wieder einmal der Versuch, hier gewisse Dämme zu errichten.

Den großen Druck spürten letztendlich aus Rot und Schwarz, deshalb kam es zu einer Initiative von 12 WKO-Bundesinnungen und 3 Fachgewerkschaften im Jahr 2014.

Damals wurde unter dem Titel "Faire Vergabe" eine Initiative gesetzt, die davon ausge­hen, dass Billigstanbieter Arbeitsplätze vernichten.

Der ambitionierte Forderungskatalog umfasste insgesamt 6 Forderungen mit einer gan­zen Reihe von Detailforderungspunkten:

1. Adaptierung des Vergaberechts

Bestbieter statt Billigstbieter - ohne Ausnahme

Einbeziehung von Qualitätskriterien (z. B.: "Organisation, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal", "Ökologische Bauführung", Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz", "Mitarbeiterschulungen")

Einbeziehung von Regionalität sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigen­personal (Eigenleistung), Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern

Antragslegitimation gesetzlicher Interessensvertretungen zur Prüfung der Gesetzeskon­formität von Ausschreibungsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist

Einschränkung von Subvergaben und Benennungspflicht bei der Auftragsvergabe und verpflichtende laufende Kontrollen (§ 70 Abs. 5 BVergG 2006)

Einschränkung von Leiharbeit

Schärfere Sanktionen bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards, zwingendes Ausscheiden bei erstmaligem qualifizierten Verstoß, zwingendes Ausschei­den bei sonstigem Verstoß im Wiederholungsfall

Vertragsrechtliche Pönale bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststan­dards

Kontrolle und Meldung des vor Ort eingesetzten Personals

Erhebung der Schwellenwerteverordnung in Gesetzesrang (unbefristet) zur Stärkung der Regionalität

Mindestvorgaben für die Preisangemessenheit bzw. Preisangemessenheitsprüfung

Verbot der elektronischen Auktion für Bauleistungen

2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen

Verstärkte Überprüfung des Standortes bei der Gewerbeanmeldung (Mietvertrag, Be­hördenkontrolle vor Ort - Betriebsmittel und Betriebsstruktur, etc.)

Schwerpunktaktionen der Behörden (Finanzpolizei, GKK, BUAK, AI, BH, Polizei) im Be­reich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (auch am Wochenende; Per­sonalaufstockung)

Erhöhung des Vernetzungsgrades zwischen den einzelnen Behörden (Austausch von Informationen aus Betriebsprüfungen, bei Abmeldung des gewerberechtlichen Geschäfts­führers, etc.)

3. Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Verschiebung des Schwerpunkts der Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben auf die Ri­sikogruppen zur Steigerung der Effizienz

Erhöhung der Sanktionen/Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Strafe muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil). Nichtbereithaltung der Unterla­gen muss strenger bestraft werden, als falsche/unzureichende Anmeldungen

 


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