Die Bundesvergabegesetznovelle ist wieder einmal der Versuch, hier gewisse Dämme zu errichten.
Den großen Druck spürten letztendlich aus Rot und Schwarz, deshalb kam es zu einer Initiative von 12 WKO-Bundesinnungen und 3 Fachgewerkschaften im Jahr 2014.
Damals wurde unter dem Titel "Faire Vergabe" eine Initiative gesetzt, die davon ausgehen, dass Billigstanbieter Arbeitsplätze vernichten.
Der ambitionierte Forderungskatalog umfasste insgesamt 6 Forderungen mit einer ganzen Reihe von Detailforderungspunkten:
1. Adaptierung des Vergaberechts
Bestbieter statt Billigstbieter - ohne Ausnahme
Einbeziehung von Qualitätskriterien (z. B.: "Organisation, Qualifikation und Erfahrung von Schlüsselpersonal", "Ökologische Bauführung", Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz", "Mitarbeiterschulungen")
Einbeziehung von Regionalität sowie Berücksichtigung der Beschäftigung von Eigenpersonal (Eigenleistung), Lehrlingen und älteren Arbeitnehmern
Antragslegitimation gesetzlicher Interessensvertretungen zur Prüfung der Gesetzeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist
Einschränkung von Subvergaben und Benennungspflicht bei der Auftragsvergabe und verpflichtende laufende Kontrollen (§ 70 Abs. 5 BVergG 2006)
Einschränkung von Leiharbeit
Schärfere Sanktionen bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards, zwingendes Ausscheiden bei erstmaligem qualifizierten Verstoß, zwingendes Ausscheiden bei sonstigem Verstoß im Wiederholungsfall
Vertragsrechtliche Pönale bei Verstoß gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards
Kontrolle und Meldung des vor Ort eingesetzten Personals
Erhebung der Schwellenwerteverordnung in Gesetzesrang (unbefristet) zur Stärkung der Regionalität
Mindestvorgaben für die Preisangemessenheit bzw. Preisangemessenheitsprüfung
Verbot der elektronischen Auktion für Bauleistungen
2. Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen
Verstärkte Überprüfung des Standortes bei der Gewerbeanmeldung (Mietvertrag, Behördenkontrolle vor Ort - Betriebsmittel und Betriebsstruktur, etc.)
Schwerpunktaktionen der Behörden (Finanzpolizei, GKK, BUAK, AI, BH, Polizei) im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (auch am Wochenende; Personalaufstockung)
Erhöhung des Vernetzungsgrades zwischen den einzelnen Behörden (Austausch von Informationen aus Betriebsprüfungen, bei Abmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers, etc.)
3. Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
Verschiebung des Schwerpunkts der Kontrollen der gesetzlichen Vorgaben auf die Risikogruppen zur Steigerung der Effizienz
Erhöhung der Sanktionen/Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Strafe muss höher sein als der wirtschaftliche Vorteil). Nichtbereithaltung der Unterlagen muss strenger bestraft werden, als falsche/unzureichende Anmeldungen
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