Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 303

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gänge in Pension gehen, wodurch natürlich die Ausgaben im Budget überproportional steigen.

Ein Nebensatz vielleicht im Zusammenhang mit den Babyboomern: Wenn man sich die Geburtenrate im Jahr 1963 ansieht, damals 2,82 Kinder pro Frau, in etwa doppelt so hoch, wie das heute der Fall ist, dann sieht man, wie wichtig es wäre, die Familien noch stärker zu unterstützen.

Für unser Budget und für die österreichische Bevölkerung ist die Erarbeitung effektiver Lösungsansätze zum Thema Pensionen daher ganz entscheidend. Auf der einen Seite gilt es, wie bereits angesprochen, das staatliche Pensionssystem abzusichern, aber auch finanzierbar zu halten, auf der anderen Seite auch den Lebensstandard für zukünftige Generationen sicherzustellen.

Dies lässt sich mit einem klaren Fünf-Punkte-Programm umsetzen, dem ich eine Prä­ambel voranstellen möchte. Die Präambel lautet schlicht und einfach, dass es sehr, sehr wichtig wäre, bei uns in Österreich wieder bewusst zu machen, dass Arbeiten kei­ne Schande ist und auch länger Arbeiten keine Schande ist (Abg. Schwentner: Dann muss man schauen, dass die Leute eine Arbeit haben!); sonst beginnt der eine oder andere Radiosender am Montag in der Früh darauf hinzuweisen, dass das nächste Wo­chenende ja bereits in viereinhalb Tagen auf uns zukommt. Das erhöht die Moral nicht unbedingt – aber das nur am Rande. (Abg. Neubauer: Der Häupl ist schon im Wochen­ende!)

Was die konkreten fünf Punkte betrifft, meine Damen und Herren, meine ich, in den meisten Punkten sind wir uns einig: Auf der einen Seite die Angleichung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche, ich glaube, da sind wir zu 100 Prozent d’ac-cord; hoffentlich auch beim nächsten Thema, nämlich der ganz wichtigen Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer, bei entsprechender Anrechnung von Kindererziehungszeiten, was, wie ich meine, ganz wichtig ist. Dies ist auch eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Män­nern.

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren, ist die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Entwicklung der Lebenserwartung. Da geht es um nichts anderes als um so­ziale Gerechtigkeit.

Der vierte Punkt: die Erhöhung der individuellen Flexibilität bei der Wahl des Zeitpunkts des Pensionsantritts. Meine Damen und Herren! Lassen wir doch unseren Bürgern ver­stärkt die Auswahl, wann sie in Pension gehen wollen, bei entsprechenden versicherungs­mathematischen Zu- oder Abschlägen, das heißt nach ganz sauberen Berechnungs­methoden, dies auch im Hinblick auf eine intergenerative Gerechtigkeit.

Fünfter und letzter Punkt: Ausbau der zweiten und dritten Säule der Pensionsvorsorge. Durch den Ausbau der betrieblichen und individuellen Vorsorge soll es tatsächlich je­dem Österreicher und jeder Österreicherin ermöglicht werden, zur staatlichen Pen-
sion eine Ergänzung zu bekommen, sozusagen die Wurst aufs Brot. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)

Als erste wichtige Maßnahme, Frau Kollegin, muss das im Regierungsprogramm vor­gesehene Pensionsmonitoring dringend umgesetzt werden. Als zweite ebenso wichtige Maßnahme – auch das steht im Regierungsprogramm – muss sich die Pensionskom­mission in Zukunft dringend mit dem Pensionssystem auseinandersetzen, das heißt mit dem gesamten Pensionssystem, mit allen drei Säulen, und nicht nur mit der staatlichen Pension.

Diese Dinge, meine Damen und Herren, sind umzusetzen! Immerhin haben wir – wir haben das Regierungsprogramm zitiert – bald die Halbzeit der Legislaturperiode er-


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