Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 302

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res das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz wurde in Um­setzung einer EU-Richtlinie geschaffen und führt dazu, dass mit Jänner 2016 im gan­zen Bereich der EU ein flächendeckendes Netz alternativer Streitbeilegungsstellen zur Verfügung steht. Ich denke, das ist aus der Sicht des Konsumentenschutzes wirklich ein Meilenstein und wird dazu führen, dass VerbraucherInnen für die Durchsetzung ih­rer Ansprüche künftig eine echte Alternative zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren ha­ben werden.

VerbraucherInnen steht es frei, bei Beschwerden im Bereich von Kauf- und Dienstleis­tungsverträgen ein Streitbeilegungsverfahren zu initiieren. Unternehmen steht es dies­bezüglich frei, sich daran zu beteiligen. Das Gesetz ist somit auch ein wesentlicher Vor­teil für die UnternehmerInnen und bietet ein zusätzliches kostenfreies Angebot.

Neben den sieben bestehenden Streitbeilegungsstellen wird durch das neue Gesetz auch eine Auffangschlichtungsstelle geschaffen. Dabei handelt es sich um die Schlich­tung von Verbrauchergeschäften, also jenes Pilotprojekt, das vom BMASK bereits un­ter der Leitung der ehemaligen OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss noch vor Umset­zung der EU-Richtlinie initiiert wurde. Das BMASK hat im Bereich dieses Pilotprojekts sehr positive Erfahrungen sammeln können.

Noch ein Wort zu den Kosten: Ich denke, die gewählte Struktur stellt eine ressourcen­schonende und effektive Umsetzung dar. Nur die Finanzierung der Auffangschlichtungs­stelle und das von der Richtlinie geforderte Monitoring und Berichtswesen, das von BMASK und BMVIT übernommen wird, stellen zusätzliche Kosten dar. Die Finanzie­rung der Auffangschlichtungsstelle wird jährlich mit rund 450 000 € zu Buche schlagen und das Monitoring und das Berichtswesen mit etwas über 50 000 €.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass mithilfe der alternativen Streitbeilegung zukünftig sämtliche vertragsrechtliche Streitigkeiten einer raschen, unkomplizierten und sachgerechten Lösung zugeführt werden können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


12.15.44

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ver­ehrte Regierungsmitglieder! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseher! Ich glaube, nach all den Reden zum Thema Pensionen sind wir uns in einem Punkt ei­nig: Das staatliche Pensionssystem ist mit einem Anteil von mehr als 14 Prozent am Gesamtbudget spielentscheidend für das Budget, um das so auszudrücken. In Zahlen: 11 Milliarden € von einem Gesamtbudget in der Höhe von 77 Milliarden €.

Wenn man, was jetzt vielleicht nicht ganz dazupasst, aber doch unter dem Thema Pen­sionen im weiteren Sinne zu sehen ist, die Ausgaben für die Beamtenpensionen in Höhe von 9,4 Milliarden € dazurechnet, dann kommt man in Summe auf Ausgaben für das Pensionsthema in der Größenordnung von 20 Milliarden €, und dies entspricht ei­nem Anteil von mehr als einem Viertel aller Auszahlungen des Bundes, geplant im Jahr 2016. Und eine Entlastung – meine Damen und Herren, das ist vielleicht das Ent­scheidende – ist nicht in Sicht bei der berühmten Frage, ob die Pensionen gesichert sind oder nicht. Sie sind natürlich gesichert, aber die Frage ist immer, in welchem Aus­maß.

Was kommt in den nächsten Jahren auf uns zu? – Die berühmte Babyboomer-Gene­ration. So werden die geburtenstärksten Jahrgänge in der Nachkriegsgeschichte bezeich­net, nämlich die Jahrgänge von 1956 bis 1969; das sind immerhin 14 sehr kinderreiche Jahrgänge. Und diese beginnen, in den Jahren 2018 und 2019 in Pension zu gehen, was für uns bedeutet, dass zwischen 2018 und 2034 diese 14, 15 geburtenstarken Jahr-


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