Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 301

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Der Grund für die Studie ist ganz einfach: Wir haben derzeit einen Förderanteil bei den Frauen im AMS-Förderbudget von 41,8 Prozent. Wir haben einen Frauenanteil bei den begünstigten Behinderten von 41,8 Prozent, und wir wollen beim Förderanteil besser werden. Darum machen wir gemeinsam diese Studie, um zu sehen, wie das ausschaut, und dann darüber nachzudenken, wie wir besser werden können. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Abg. Diesner-Wais.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


12.10.01

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bun­desminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Konsumentenschutz ist ein verhältnismäßig kleines Kapitel im Budget. Nichtsdes­totrotz ist es auch ein wichtiges, da die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden sollen, sich zu informieren und sich auch gegen scheinbar übermächtige Geg­ner zur Wehr zu setzen. Man könnte sagen: Schutz durch Wissen.

Für Konsumentenschutz ist im Budget ein Betrag von 3,11 Millionen € vorgesehen. Ein wesentlicher Teil, nämlich 2,7 Millionen €, entfällt davon auf den Verein für Konsumen­teninformation. Durch Tests und Produktvergleiche und insbesondere auch durch Ver­öffentlichungen in seiner Zeitschrift „Konsument“ trägt dieser sehr zur Beratung und In­formation der Bevölkerung bei. Dabei ist es doch auch nicht uninteressant, zu hinter­fragen, warum dem VKI seine Mitglieder und damit Mitfinanzierer abhandengekommen sind, sind doch in den letzten Jahren Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer ausgetreten, und – aktuell – auch der ÖGB tritt mit Ende 2016 aus, sodass als einziges Mitglied nur noch die Bundesarbeitskammer verbleibt, und damit fehlen natürlich Ein­nahmen.

Verbraucherrechte erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie auch durchsetzbar sind. Aus den verschiedensten Gründen kommen allerdings nur relativ wenige Verbraucher­streitigkeiten vor Gericht. Deshalb sind auf Basis einer EU-Richtlinie mit Wirksamkeit vom 9. Jänner 2016 acht staatlich anerkannte Schlichtungsstellen geschaffen worden, die für verschiedene Bereiche zuständig sind. Mit relativ wenig Mittelaufwand für den Bund entsteht hier für die Konsumentinnen und Konsumenten, denke ich, doch ein gro­ßer Mehrwert, denn diese Schlichtungsstellen können mithelfen, dass keine teuren Ge­richtsverfahren angestrengt werden müssen, sondern bereits im Vorfeld Streitigkeiten ohne großen Einsatz von Geld, Zeit und Nerven beigelegt werden können.

Interessant wird sicherlich sein, wie diese Schlichtungsstellen arbeiten werden, wie sich das auf die Arbeit und auch auf die Klagstätigkeit des VKI auswirken wird, wie es sich auf die Produktgestaltung, auf die Informationen und so weiter auswirken wird. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommt Herr Abgeordneter Antoni zu Wort. – Bitte.

 


12.12.26

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte in meinem Redebeitrag auch kurz auf den Themenbereich Konsumentenschutz eingehen.

Dem Konsumentenschutz steht im Kalenderjahr 2016 annähernd das gleiche Budget wie 2015 zur Verfügung, es sind diesbezüglich keine wesentlichen Veränderungen vor­gesehen. Eine wichtige Maßnahme im Bereich des Konsumentenschutzes im Jahr 2016 ist unter anderem die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und der Effektivität im Bereich der Schlichtungsstellen. Bekanntlich hat ja der Nationalrat am 8. Juli des heurigen Jah-


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