Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 339

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es ist Österreich gelungen, das System der Direktzahlungen und die ländliche Entwick­lung als verlässliches Planungsinstrument für die österreichischen Bäuerinnen und Bau­ern zu erhalten.

Herr Abgeordneter Pirklhuber, mit 1 280 Millionen € sind tatsächlich sehr viele EU-Mit­tel da vorgesehen, und Ihre Kritik ist nicht ganz nachvollziehbar, denn im Gegenteil: Wir haben es erreicht, dass wir in der ersten und zweiten Säule gemeinsam in der Zwi­schenzeit Netto-Empfänger aus den Agrartöpfen sind. Und ich lasse mir gerne den Vorwurf gefallen, dass wir in Brüssel erfolgreich darüber verhandelt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen, auch zur biologischen Bewirtschaftung unserer Bauernhöfe, zu einem breiten Umweltprogramm und zur Bewirtschaftung der benachteiligten Gebiete. Das Programm enthält auch ein sehr dickes Bündel an Maß­nahmen, wie beispielsweise die Investitionsmaßnahmen, die wir um 25 Prozent aufge­stockt haben, um unseren Sektor Landwirtschaft innovativer, professioneller und auch wettbewerbsfähiger zu machen.

Es sind aber auch Maßnahmen im sozialen Bereich, nämlich für soziale Dienstleistun­gen vorgesehen, weil auch das Prinzip der Solidarität, dem ich mich verpflichtet fühle, ein Prinzip der Nachhaltigkeit ist. Armutsbekämpfung und Inklusion auch im ländlichen Raum sind wichtige Weichenstellungen in diesen Programmen.

Für das Programm für ländliche Entwicklung sind 2016 rund 850 Millionen € an EU- und Bundesmitteln budgetiert. Gemeinsam mit den Landesmitteln stehen für dieses Pro­gramm somit jährlich 1,1 Milliarden € für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Ver­fügung. Das entspricht der gleichen Größenordnung wie in der Vorperiode.

Die Marktordnungsmaßnahmen, die von der EU getragen werden, betragen im Jahr 2016 718 Millionen €, davon sind für Direktzahlungen 693 Millionen € veranschlagt. Weitere 7 Millionen €, die nicht im Bundesvoranschlag ausgewiesen sind, werden von der EU für Marktmaßnahmen im Schweine- und Milchsektor 2016 bereitgestellt.

An zusätzlichen nationalen Förderungen im Globalbudget Landwirtschaft und ländlicher Raum stehen 2016 rund 21 Millionen € zur Verfügung. Diese Summe wird für nationale Förderungen im Bereich der Qualitätsverbesserung, Produktionsumlenkung, im Pflan­zenbau, in der Tierhaltung, für Bioverbände im Rahmen des Bio-Aktionsprogramms, für Beratung, für Forschung und AIK eingesetzt.

Auch aufgrund der Dürreereignisse der letzten Jahre und vor allem dieses Jahres wer­den für Pilotprojekte zum Ausbau einer Risikoversicherung im Sinne einer Ernteversi­cherung zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2016 zur Verfügung ste­hen. Bereits für die Ernte 2016 wird auch die Möglichkeit der Dürreversicherung be­stehen.

Für den Bereich Schutz vor Naturgefahren, Wasserressourcen und Wald – und das sind, wie schon erwähnt, Beiträge im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie – stehen ins­gesamt für das Globalbudget Forst-, Wasserressourcen und Naturgefahren-Manage­ment 206 Millionen € zu Verfügung, und im Vollzug sollen noch weitere 32 Millionen € aus dem Katastrophenfonds dazukommen.

Die Verbesserung des Schutzes von Siedlungsräumen in den ländlichen Regionen ist ein wichtiger Arbeitsimpuls im Rahmen von Bauaufträgen. Die laufende Erhebung der Gewässergüte und Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung sind weitere Schwerpunkte in diesem Bereich, ebenso die Schutzwaldaufforstung, forstliche Raumplanung und Wald­entwicklung.

Eine sehr wichtige Priorität in meinem Agrarbudget ist Bildung, Aus- und Weiterbildung. Rund 12 Prozent des Landwirtschaftsbudgets ohne Berücksichtigung der EU-Förderun-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite