Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 397

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Vorschau 2018

6.749,21

7.447,90

698,68

-1.100,31

Vorschau 2019

6.775,56

7.711,86

936,30

-164,02

Der Umfang der Beitragssenkung ist dementsprechend ohne konkrete Maßnahmen kri­tisch zu sehen. Es wird von 790 Mio Euro Entlastung im FLAF gesprochen. Doch ge­rade die hohe Verschuldung und vor allem auch die verlangsamte Entschuldung (durch geringere Überschüsse) des FLAF erlauben so eine LNK-Senkung nicht. Es ginge nur über die weitere Verschuldung bzw. verlangsamte Entschuldung des FLAF – es würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Aufgrund der geringeren Entlastung wird der FLAF damit frühestens 2020 bzw. 2021 entschuldet werden – weit davon entfernt, was am Beginn des Beschlusses der Entschuldung das Ziel war. Im Budgetausschuss merkte Familienministerin Karmasin an, dass der Schuldenstand 2019 noch immer 2,7 Mil­liarden betragen wird und es damit zwischen 2015 und 2019 zu keiner weiteren Ent­schuldung des FLAF kommen wird. Zudem führen die geringeren Einnahmen des FLAF aufgrund der Beitragssenkung in den Jahren nach 2019 zu einer weiteren Verlang­samung der Entschuldung. Einen Zeithorizont für die endgültige Entschuldung des FLAF konnte die Familienministerin keine Auskunft geben.

Die Ankündigung ist zusätzlich kritisch zu sehen im Zusammenhang mit den Aussagen der Familienministerin. Vor allem weil am 23. Juni 2015 im Familien-ausschuss Fami­lienministerin Karmasin nicht von einer Entschuldung des FLAF vor 2019 ausgegangen ist (http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0706/index.shtml) und dies nur möglich ist, wenn es die Konjunktur und die Geburtenrate zulassen würden. Die Parla­mentskorrespondenz zeigt zusätzlich weshalb die Ankündigung Bundesregierung ei­nen Wortbruch der Familienministerin darstellt: „Dezidiert schloss sie [Anm.: Bundes­ministerin Karmasin] aus, dass es vor der FLAF-Entschuldung zu einer Senkung der dies­bezüglichen Lohnnebenkosten kommen kann.“

Die Senkung des Dienstgeber-Beitrages ist damit einzig und allein möglich, wenn man eine langsamere Entschuldung bzw. eine weitere Verschuldung des FLAF zulassen würde. Die Regierung würde dann aber Geld „ausgeben“ das sie nicht hat. Es würde in Kauf genommen, dass es für die Reduktion dieser Lohnnebenkosten zu einer höheren Schuldenlast im Familienbereich kommt. Zudem wirkt sich dies auch negativ auf das Budgetdefizit aus.

Aus diesen Gründen kann man eine solche DG-Beitragssenkung nicht einfach hinneh­men, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine steigende Geburtenrate das Ziel sind sollte – und ein solcher Anstieg auch politisch gewollt und angekündigt wird. Eine steigende Geburtenrate führt aber auch zu höheren Ausgaben aus dem FLAF.

Um tatsächlich eine Reduktion des DG-Beitrages zum FLAF und damit eine umfassen­de LNK-Senkung zu ermöglichen, wäre ein relativ starker Umbau des Leistungska­taloges des FLAF nötig. Aus dem FLAF wird nämlich gegenwärtig eine Vielzahl an Leistungen finanziert, die in erster Linie nicht als familienpolitische Leistungen zu klas­sifizieren sind. Eine ambitionierte Reform des FLAF würde auf diese Entwicklungsmög­lichkeiten Rücksicht nehmen.

Eine umfangreiche Übersicht über Handlungsspielräume und mögliche Reformoptio­nen bietet ein Working Paper des Finanzministeriums aus dem Jahr 2010: (https://
www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-WP_5_2010-Der_Familienlastenausgleichs­fond_FLAF.pdf?4xf6eo)

 


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