Gerade dort wird deutlich hervorgehoben, dass die wesentliche Möglichkeit zu einer Lohnnebenkostensenkung über den FLAF durch eine Umgestaltung der Finanzierung von familienfremden Leistungen ist. Nur wenn man über solche Umschichtungen auch diskutiert und diese auch ankündigt, wäre eine Diskussion über eine LNK-Senkung im FLAF möglich.
Eine Umgestaltung der Finanzierung scheint auch aus einer finanzwissenschaftlichen Perspektive sinnvoll. Denn gegenwärtig werden aus dem FLAF Maßnahmen finanziert für die das Familienministerium keine Steuerungskompetenz hat, und der FLAF somit nur als Finanzierungsquelle gesehen wird. Ein wesentliches Ziel einer modernen Budgetpolitik muss es sein, dass die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung in allen Bereichen größtmöglich zusammenfallen. Dies ist beim Großteil der Leistungen aus dem FLAF nicht der Fall.
Zusätzlich stellt sich die Frage, weshalb mit Lohnnebenkosten – also direkten, sozialversicherungsähnlichen Beiträgen für Verdienste aus unselbstständiger Arbeit – Maßnahmen finanziert werden, die nicht nur von unselbstständig Erwerbstätigen, sondern allgemein in Anspruch genommen werden bzw. verteilt werden, unabhängig vom Erwerbsstatus der Leistungsbezieher_innen. Dadurch fällt wiederum die Gruppe der Kostenverursacher und jener, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, auseinander. Dies ist insbesondere bei den familienfremden Leistungen der Fall.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Senkung des Dienstgeber-Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds über eine Umgestaltung des Leistungsspektrums durch die Verlagerung der Finanzierung teils familienfremder Leistungen zu ermöglichen, um damit nicht den eingeschlagenen Entschuldungspfad des Familienlastenausgleichsfonds zu gefährden. Die Finanzierung dieser Leistungen soll zu einfacheren Finanzierungsströmen, aber auch zu mehr Finanzierungsverantwortung führen, sodass jene Stellen, die diese Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds schon bisher steuerten, auch die finanzielle Verantwortung übernehmen müssen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
17.43
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber liebe Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehschirmen! Man muss da etwas aufklären. Sie verteidigen sich – Sie müssen sich verteidigen, das ist ganz klar (Zwischenruf des Abg. Strasser) –, aber: Qui s’excuse, s’accuse, wer sich verteidigt, klagt sich an; das haben Sie jetzt gut bewiesen.
Sie verteidigen sich mit der Behauptung, dass die Opposition nur ein wenig stänkere. Sie alle, wie Sie hier sitzen, haben aber auch den Brief der Familienverbände bekommen, und zwar all jener, die bei Ihrem Ressort sozusagen akkreditiert sind. Alle sieben Verbände, auch der ÖVP-Familienbund und die roten Kinderfreunde, haben gegen diese Maßnahme jetzt protestiert und haben sie mit ganz klaren Worten als familienfeindlich und politisch kurzsichtig bezeichnet – dem kann man sich übrigens nur vollinhaltlich anschließen. (Beifall bei der FPÖ.)
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