war diese Frage der zentrale Streitpunkt der Reform und wurde bis in die frühen Morgenstunden des letzten Tages hartnäckig verhandelt.
Entsprechend leiden auch die Inhalte dieser Bildungsreform. Eine umfassende Erneuerung unseres Schulsystems wird mit den präsentierten Vorschlägen nicht möglich sein. Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen droht auch weiterhin umfassend zu bleiben. Das kann nicht im Sinne der Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sein. In den geplanten Bildungsdirektionen wird die Zwitterstellung der Behörde nun gesetzlich einzementiert. So findet sich im präsentierten Reformpapier folgender Passus: „Durch Landesgesetz kann vorgesehen werden, dass der LH oder das zuständige Mitglied der Landesregierung die Rolle des Präsidenten der Behörde innehat.“ Und weiter: „An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor, die Bildungsdirektorin als Bundesbedienstete, Bundesbediensteter, die, der auf Vorschlag des Landeshauptmannes oder Landeshauptfrau von dem zuständigen Bundesminister, der Bundesministerin ernannt wird.“ Anstatt für klare Verhältnisse und Zuständigkeiten zu sorgen, haben sich die Landeshauptleute damit auch zukünftig den Zugriff auf das Schulsystem gesichert. Unter diesen Vorzeichen kann die Reform des Bildungssystems kaum gelingen. Wir fordern daher nachdrücklich, dass sich die Parteipolitik aus der Schulverwaltung sowie dem gesamten Bildungsbereich zurückzieht. Diesem gemeinsamen Ziel sollen sich die Bundesregierung sowie alle Parlamentsfraktionen schriftlich verpflichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der partei- und machtpolitische Zugriff auf das Bildungssystem zukünftig hintangehalten wird. Dazu soll in einem ersten Schritt – mittels eines gemeinsam von der Bundesregierung und den Parlamentsfraktionen zu erarbeitenden Grundsatzpapiers – das Bekenntnis zu einem Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung festgeschrieben werden. In einem zweiten Schritt soll bis Ende Juni 2016 ein gemeinsam entwickelter Maßnahmenkatalog präsentiert werden.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Ermöglichung von schulautonomen Pilotprojekten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) – TOP 6 – UG 30
Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung in den letzten Monaten die Probleme im Bildungsbereich erkannt hat und eine Bildungsreform eingeleitet hat. Eine umfassende Erneuerung unseres Schulsystems wird mit den präsentierten Lösungsvorschlägen aber wohl nicht möglich sein. Zu tief waren und sind offensichtlich die ideologischen Gräben zwischen den Parteien. Damit fehlt es dem präsentierten Reformpapier auch an einer gemeinsamen Vision. Vielmehr muss von einem parteipolitischen Minimalkonsens gesprochen werden.
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