ben werden. In einem zweiten Schritt soll bis Ende Juni 2016 ein gemeinsam entwickelter Maßnahmenkatalog präsentiert werden.“
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Herr Rosenkranz, erster Schritt: gemeinsames Bekenntnis; zweiter Schritt: Maßnahmen dranhängen. Das ist ganz einfach. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Der zweite Entschließungsantrag – da 15 Prozent bis 30 Prozent pädagogische Autonomie kommen sollen, bitte ich Sie, Frau Ministerin, dass wir hier Pilotschulen machen –:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung von schulautonomen Pilotprojekten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehest möglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um pädagogisch, personell und finanziell autonome Pionierschulen im öffentlichen Schulwesen einrichten zu können.“
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Das wäre wichtig, gerade angesichts der nicht zufriedenstellenden Modellregionen, wie sie avisiert wurden. (Beifall bei den NEOS.)
18.20
Präsident Karlheinz Kopf: Die beiden von Herrn Klubobmann Dr. Strolz soeben vorgetragenen und eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) – TOP 6 – UG 30
Am Beispiel der aktuellen Vorschläge der Bildungsreformkommission zeigt sich leider erneut, wie tief die macht- und parteipolitischen Interessen in unserem Bildungssystem verwurzelt sind. Das hat sich bereits im Herangehen an diesen Reformprozess abgezeichnet. Aufgrund interessens- und parteipolitischer Verstrickungen war die Bundesregierung außer Stande oder nicht willens, einen transparenten und partizipativen Reformprozess aufzusetzen. Sowohl die Öffentlichkeit und die Schulpartner als auch die Oppositionsfraktionen im Parlament wurden bisher systematisch aus den Diskussionen der Bildungsreformkommission und den Beratungen des Bildungsministeriums ausgeschlossen. Auch wenn von der Bildungsministerin gerne anders dargestellt, zeigt sich erneut, dass die Frage der Schulverwaltung und der damit verbundenen Kompetenzen ein zentraler Knackpunkt der Bildungsreform ist und weiterhin bleibt. Nicht umsonst
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