Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 408

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ben werden. In einem zweiten Schritt soll bis Ende Juni 2016 ein gemeinsam entwi­ckelter Maßnahmenkatalog präsentiert werden.“

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Herr Rosenkranz, erster Schritt: gemeinsames Bekenntnis; zweiter Schritt: Maßnahmen dranhängen. Das ist ganz einfach. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Der zweite Entschließungsantrag – da 15 Prozent bis 30 Prozent pädagogische Autono­mie kommen sollen, bitte ich Sie, Frau Ministerin, dass wir hier Pilotschulen machen –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Er­möglichung von schulautonomen Pilotprojekten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehest möglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um päda­gogisch, personell und finanziell autonome Pionierschulen im öffentlichen Schulwesen einrichten zu können.“

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Das wäre wichtig, gerade angesichts der nicht zufriedenstellenden Modellregionen, wie sie avisiert wurden. (Beifall bei den NEOS.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Die beiden von Herrn Klubobmann Dr. Strolz soeben vor­getragenen und eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) – TOP 6 – UG 30

Am Beispiel der aktuellen Vorschläge der Bildungsreformkommission zeigt sich leider erneut, wie tief die macht- und parteipolitischen Interessen in unserem Bildungssystem verwurzelt sind. Das hat sich bereits im Herangehen an diesen Reformprozess abge­zeichnet. Aufgrund interessens- und parteipolitischer Verstrickungen war die Bundesre­gierung außer Stande oder nicht willens, einen transparenten und partizipativen Re­formprozess aufzusetzen. Sowohl die Öffentlichkeit und die Schulpartner als auch die Oppositionsfraktionen im Parlament wurden bisher systematisch aus den Diskussionen der Bildungsreformkommission und den Beratungen des Bildungsministeriums ausge­schlossen. Auch wenn von der Bildungsministerin gerne anders dargestellt, zeigt sich erneut, dass die Frage der Schulverwaltung und der damit verbundenen Kompetenzen ein zentraler Knackpunkt der Bildungsreform ist und weiterhin bleibt. Nicht umsonst


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