Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 415

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Agenden, und ich meine, dass die Höhe dieses Frauenbudgets in Zeiten von Dämp­fungspfaden und Kürzungen nicht kleinzureden ist, weil damit sehr viele Maßnahmen gesetzt werden, die den Frauen zugutekommen. Wir wissen aber auch, dass gerade die Frauenthemen, die Frauenthematik, die Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie sind. Umso wichtiger ist es, dass alle Ressorts ihre genderspezifischen Ziele nicht nur for­mulieren – und das haben sie natürlich in ihren Budgets –, sondern auch erreichen. Da­rauf muss man achten. Jedes Ressort hat zumindest ein Gleichstellungsziel formuliert und festgeschrieben, und das ist ein wesentlicher Aspekt, denn Frauen sind in allen Le­bens- und Themenbereichen gegenwärtig. Das brauche ich nicht zu sagen, das wissen wir.

Geschätzte Damen und Herren! In der Untergliederung Bildung und Frauen haben wir Wirkungsziele formuliert. Als Wirkungsziel 2 wird eine Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen genannt, speziell durch die Zurverfügung­stellung von Angeboten im Bereich der Erwachsenenbildung und vor allem auch die Ein­führung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen unter besonderer Be­rücksichtigung der Stärkung der Gender-Kompetenz für Lehrende und Führungskräfte.

Vor allem auch das Wirkungsziel 4, welches verschiedenste Maßnahmen zur Verbes­serung der umfassenden Gleichstellung vorsieht, ist ein wesentlicher Bereich.

Es wurde in der Vergangenheit natürlich schon einiges erreicht. Wir haben Erfolge ver­zeichnen können, zum Beispiel in Bezug auf den Frauenanteil in Aufsichtsgremien. Wir hatten uns bis 2013 einen Zielwert von 25 Prozent gesetzt und haben mit dem Jahr 2014 immerhin 37 Prozent erreicht. Ich weiß, da können wir nicht euphorisch sein, wir müs­sen auch realistisch sein und weiter an dieser Zielsetzung arbeiten, aber vor allem kön­nen wir optimistisch sein, dass wir sehr wohl etwas bewegen können.

Hohes Haus! Ein wichtiger Punkt, der auch Erwähnung finden muss, ist natürlich der Gender Pay Gap, also der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. Es ist nach wie vor so, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit nicht annähernd die Entloh­nung bekommen, die ihnen zusteht. Wir haben zwar Fortschritte erzielt, aber auch das nur im marginalen Bereich. Bei gleichwertiger Arbeit muss gleichwertig entlohnt wer­den!

Um den Ursachen auf den Grund zu gehen, um zu sehen, wo die Ursachen liegen, haben wir im Ausschuss für den 19. Jänner eine Aussprache mit den Sozialpartnern vorgesehen, um das zu diskutieren und möglicherweise auch Lösungsansätze zu er­arbeiten, wie wir das verbessern können. Es kann nicht angehen, dass im Jahr 2015 bei gleichwertiger Arbeit Frauen immer noch um bis zu 23 Prozent schlechter bezahlt sind als Männer. Es wurde zwar vor einigen Jahren von der Frau Bundesministerin der Gehaltsrechner installiert, und dieser hat auch positive Auswirkungen gehabt, aber nicht jenen Erfolg gebracht, den wir uns alle gewünscht hätten.

Geschätzte Damen und Herren, dieses Budget setzt sich aber auch mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Gewaltprävention auseinander. Und gerade am heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich auf dieses Thema hinweisen und in Erinnerung rufen, dass wir gerade auf diesem Gebiet noch sehr, sehr viel zu tun haben und uns noch stärker engagieren müs­sen. Jedes fünfte Kind in Europa ist von sexueller Gewalt betroffen. Das ist eine Zahl, die wir nicht so stehen lassen können. Daher ist es mir persönlich ganz wichtig, dass für den Schutz von Frauen und Kindern, im Speziellen auch von Mädchen, genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Allein im Jahr 2014, meine Damen und Herren, haben sich an die 4 700 Kinder an das Kinderschutzzentrum die möwe gewandt und um Hilfe gebeten. Sie haben dieses Tele­fon benutzt. Schätzungsweise sind mehr als 20 Prozent der Kinder bis zum 14. Lebens-


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