eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG30 (Bildung und Frauen)
Die Überforderung der Regierung mit der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zeigt sich besonders im Umgang mit der seit Jahrzehnten schwelenden Bildungsmisere. Der Bildungsmissstand ist seit langem evident und wird von den politisch Verantwortlichen permanent und ohne Scham an die politisch Nicht-Verantwortlichen, nämlich an die Betroffenen, delegiert: an Schüler, Eltern und Lehrer. Die Politik selbst besteht auf Fortführung von Einflussnahme und Gängelung des gesamten Bildungsapparats zugunsten ihrer parteipolitischen Interessen. Die öffentlichen Schulen werden ihrem Bildungsauftrag nicht gerecht – ein Viertel aller Schulabgänger kann nicht lesen und schreiben.
Was Österreich braucht, ist eine Stärkung des Privatschulsektors wie in den Niederlanden. Im Bereich der Privatschulen existiert Schulautonomie in Österreich bereits.
Die Niederlande sind den Weg der verstärkten Unterstützung privater Bildungseinrichtungen gegangen, zwei Drittel aller Schüler besuchen eine private Schule. Diese werden vom Staat gefördert, die Wahl der Unterrichtsmethoden steht den Schulen jedoch frei. Lehr- und Lerninhalte werden in staatlichen Richtlinien formuliert und verbindlich festgelegt. Die Leistungsfähigkeit der Schüler wird mittels landesweiter, staatlicher Tests regelmäßig überprüft. Die Schulen fungieren als „Coaches“, die ihre Schüler auf die externen Prüfungen vorbereiten.
Die Ausgestaltung des Weges zur Erreichung eines positiven Abschlusses steht weitestgehend frei, was eine gesunde Konkurrenzsituation unter den Schulen erzeugt und die Qualität des Unterrichts hebt.
Mit der Einführung eines Bildungsschecks soll auch Kindern aus sozial schwachen Familien der Besuch von Privatschulen ermöglicht werden. Dieser Bildungsscheck soll sich an den aktuellen Kosten pro Schulkind orientieren, die je nach Förderbedarf zwischen 6000 und 12000 Euro liegen. Die Eltern und Kinder sollen frei wählen können, ob sie diesen Scheck in einer Privatschule oder in einer staatlichen Schule einlösen. So kann eine echte Chancengleichheit ermöglicht werden. Dieses Gegenmodell zur öffentlichen Schule würde durch den Konkurrenzkampf die öffentlichen Schulen dazu drängen, ihr Angebot zu verbessern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung zuzuleiten, der darauf abzielt, einen Bildungsscheck zu etablieren, der für den Besuch einer privaten oder öffentlichen Schule eingelöst werden kann.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.
18.32
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Schenk hat es schon gesagt, wir haben ein etwas knapp über 10-Millionen-€-Budget für Frauen-
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