Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 416

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jahr in Österreich von sexueller Gewalt betroffen. Das ist eine Schande, das kann man gar nicht weiter ausführen!

Es geht nicht nur um körperliche und sexuelle Gewalt, sondern es geht auch um Stal­king, es geht auch um psychische Gewalt. Und wir wissen aus vielen Gesprächen mit Frauen, dass über soziale Medien in immer stärkerem Ausmaß an die Frauen in in­famster Art und Weise herangetreten wird. Im Detailbudget 30.05.01 sind daher unter anderem auch Mittel zur Eindämmung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und für die Mitwirkung an der Sicherstellung und der Weiterentwicklung von Strukturen zur Ge­waltprävention und zum Schutz der Opfer veranschlagt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch das Bundesministerium für Inneres un­ter Ministerin Hanni Mikl-Leitner erwähnen. Sie hat dafür gesorgt, dass wir für Interven­tionsstellen, Gewaltschutzzentren immerhin 4 Millionen € bereitstellen. Wir brauchen die­se Mittel, denn diese Mittel sind bestens eingesetzt, wenn man sich allein die Betre­tungsverbote anschaut, die im Jahr 2014 ausgesprochen wurden. 7 640 Mal wurden Ver­bote ausgesprochen, allein in Wien waren es 3 000. Das sind die Zahlen, die wir ken­nen, die offiziell sind.

Wir wissen aber auch, geschätzte Damen und Herren, dass es mit finanziellen Mitteln allein nicht getan ist, den Frauen Schutz und Sicherheit zu geben. Es braucht vor allem auch ein starkes Selbstbewusstsein der betroffenen Frauen und es braucht vor allem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Medien, und daran sollten wir alle ge­meinsam arbeiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Rosenkranz zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


18.38.02

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Zu den Verhandlungen zur Bildungsreform war jemand nicht eingeladen, der eigentlich hätte dort sein sollen – ob es etwas genützt hätte, ist eine andere Frage –, näm­lich die Familienministerin, denn dabei wurde auch das zweite verpflichtende Kinder­gartenjahr beschlossen. Das ist überraschend, aber das wird wohl auch deswegen so ge­wesen sein, weil das zweite verpflichtende Kindergartenjahr – also vierjährige Kinder, Kinder ab vier Jahren verpflichtend in den Kindergarten – wohl nicht als Bildungsmaß­nahme, sondern vor allem als Integrationsmaßnahme beschlossen worden ist.

Es gehen jetzt schon beinahe alle vierjährigen Kinder in den Kindergarten – aber eben nicht verpflichtend. Und das ist schon ein Unterschied. Es gibt bestimmte Lebenspha­sen, es kommt ein Geschwisterkind oder es gibt einen Todesfall in der Familie oder viel­leicht eine längere Krankheit, die Nachwirkungen hat, da muss man ein Kind, das oh­nehin gerade erst die Kindergartenreife erreicht, nicht in den Kindergarten geben. Das ist durchaus vernünftig so. Warum also verpflichtend? – Eben weil Sie das als Integra­tionsmaßnahme sehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP, um Ihrer Klientel ein wenig entgegenzukommen, haben Sie ein sogenanntes Opt-out frühestens nach drei Monaten beschlossen. Und das ist nun wirklich ein absoluter Pfusch, der außerdem zeigt, dass jene, die da verhandelt haben, von Kindern nichts ver­stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Recht protestieren die KindergartenpädagogInnen, die diese Sprachstands- und Ent­wicklungsstandsfeststellung machen müssen, dagegen, dass man ihnen diese Belas­tung aufbürdet. Das ist ja nicht einfach. Man muss jemandem erklären: Du musst dein Kind bringen, du darfst es aber dann zu Hause lassen. Das ist ja nicht etwas, das man auf eine Kindergartenpädagogin abschieben kann. Das empfinde ich eigentlich auch als Zumutung. Die Frau Familienministerin, die eben nicht einmal dabei war, konnte


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