jahr in Österreich von sexueller Gewalt betroffen. Das ist eine Schande, das kann man gar nicht weiter ausführen!
Es geht nicht nur um körperliche und sexuelle Gewalt, sondern es geht auch um Stalking, es geht auch um psychische Gewalt. Und wir wissen aus vielen Gesprächen mit Frauen, dass über soziale Medien in immer stärkerem Ausmaß an die Frauen in infamster Art und Weise herangetreten wird. Im Detailbudget 30.05.01 sind daher unter anderem auch Mittel zur Eindämmung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und für die Mitwirkung an der Sicherstellung und der Weiterentwicklung von Strukturen zur Gewaltprävention und zum Schutz der Opfer veranschlagt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch das Bundesministerium für Inneres unter Ministerin Hanni Mikl-Leitner erwähnen. Sie hat dafür gesorgt, dass wir für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren immerhin 4 Millionen € bereitstellen. Wir brauchen diese Mittel, denn diese Mittel sind bestens eingesetzt, wenn man sich allein die Betretungsverbote anschaut, die im Jahr 2014 ausgesprochen wurden. 7 640 Mal wurden Verbote ausgesprochen, allein in Wien waren es 3 000. Das sind die Zahlen, die wir kennen, die offiziell sind.
Wir wissen aber auch, geschätzte Damen und Herren, dass es mit finanziellen Mitteln allein nicht getan ist, den Frauen Schutz und Sicherheit zu geben. Es braucht vor allem auch ein starkes Selbstbewusstsein der betroffenen Frauen und es braucht vor allem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Medien, und daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.38
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zu den Verhandlungen zur Bildungsreform war jemand nicht eingeladen, der eigentlich hätte dort sein sollen – ob es etwas genützt hätte, ist eine andere Frage –, nämlich die Familienministerin, denn dabei wurde auch das zweite verpflichtende Kindergartenjahr beschlossen. Das ist überraschend, aber das wird wohl auch deswegen so gewesen sein, weil das zweite verpflichtende Kindergartenjahr – also vierjährige Kinder, Kinder ab vier Jahren verpflichtend in den Kindergarten – wohl nicht als Bildungsmaßnahme, sondern vor allem als Integrationsmaßnahme beschlossen worden ist.
Es gehen jetzt schon beinahe alle vierjährigen Kinder in den Kindergarten – aber eben nicht verpflichtend. Und das ist schon ein Unterschied. Es gibt bestimmte Lebensphasen, es kommt ein Geschwisterkind oder es gibt einen Todesfall in der Familie oder vielleicht eine längere Krankheit, die Nachwirkungen hat, da muss man ein Kind, das ohnehin gerade erst die Kindergartenreife erreicht, nicht in den Kindergarten geben. Das ist durchaus vernünftig so. Warum also verpflichtend? – Eben weil Sie das als Integrationsmaßnahme sehen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP, um Ihrer Klientel ein wenig entgegenzukommen, haben Sie ein sogenanntes Opt-out frühestens nach drei Monaten beschlossen. Und das ist nun wirklich ein absoluter Pfusch, der außerdem zeigt, dass jene, die da verhandelt haben, von Kindern nichts verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zu Recht protestieren die KindergartenpädagogInnen, die diese Sprachstands- und Entwicklungsstandsfeststellung machen müssen, dagegen, dass man ihnen diese Belastung aufbürdet. Das ist ja nicht einfach. Man muss jemandem erklären: Du musst dein Kind bringen, du darfst es aber dann zu Hause lassen. Das ist ja nicht etwas, das man auf eine Kindergartenpädagogin abschieben kann. Das empfinde ich eigentlich auch als Zumutung. Die Frau Familienministerin, die eben nicht einmal dabei war, konnte
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