Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 429

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rer Wertegemeinschaft durch ein frauenfeindliches Weltbild einer falsch verstandenen Religion zu warnen.

Denn nach wie vor ist Gewalt gegen Frauen allgegenwärtig:

So ist Genitalverstümmelung kein Problem einzelner afrikanischer Staaten, die Be­schneidung von Mädchen betrifft auch junge Frauen in Österreich: In Österreich wer­den bereits 8000 Fälle von weiblicher Genital-Verstümmelung angenommen, europa­weit gibt es bereits 500.000 Opfer (06.02.2014 / Tiroler Tageszeitung Onlineausgabe)

Allein in Wien sollen 1.900 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen sein.

„Jedes Jahr kommen ungefähr 100 neue Mädchen und Frauen zu uns. Die meisten Be­troffenen kommen schon beschnitten von Zuhause hierher. Es wird aber davon ausge­gangen, dass es auch hier passiert, obwohl es keine Anzeigen gibt. Manchmal erfolgt die Beschneidung auch während eines Heimaturlaubes“, sagt Umyma Eljeledm, Ärztin bei „FEM Süd, Gesundheitszentrum für Frauen, Eltern und Mädchen“. (20.03.2015 orf.at)

Auch offizielle Statistiken, wie viele Frauen in Österreich im Namen der Ehre umge­bracht werden, fehlen: Die Ehre in islamischen Gesellschaften ist ein wichtiges unver­zichtbares "Gut", dessen Verlust im Auge der islamischen Gemeinschaft eine Wieder­herstellung verlangt, die je nach Schwere des Vergehens auch nur mit dem Tod der/
des Ehrbrecherin/s wiederhergestellt werden kann. In den Augen der Gemeinschaft ist besonders die Tugendhaftigkeit der Frauen Voraussetzung und Garant für die Ehre der Familie. Ein Fehlverhalten, wie z.B. vermutete sexuelle Unmoral, bringt unweigerlich über die ganze Familie Schande und führt zum Verlust der Ehre. Zum Fehlverhalten gehört nicht nur der sexuelle Verkehr außerhalb der Ehe, sondern in manchen Ge­meinschaften der bloße Kontakt oder das Gespräch mit einem Nichtfamilienmitglied, ein kurzer Flirt, ein unerlaubter Blick, die freie Wahl des Partners oder auch das Ver­lassen des Hauses ohne einen männlichen Begleiter.

Dass sich solche Vorfälle auch in Österreich abspielen, wurde durch zahlreiche Me­dienberichte dokumentiert – konkrete Zahlen zur Häufigkeit fehlen allerdings.

Nicht viel besser stellt sich die Dokumentation von Zwangsverheiratung dar.

Obwohl Zwangsheirat eine Straftat ist, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen, schätzen Expert/innen, dass in Österreich jährlich um die 200 Mädchen und junge Frauen von Zwangsheirat betroffen sind. (gewaltinfo.at)

Die Dunkelziffer ist vermutlich aber viel hoch.

Betroffen sind vor allem Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die be­reits in zweiter oder dritter Generation hier leben, meist sind es Mädchen. Unter dem Druck ihrer Eltern werden sie in deren Heimatland verheiratet. Danach ist ihr Leben nicht mehr so wie früher: Sie müssen ihre Schule verlassen, ihre Lehre abbrechen. Ihre eigenen Bedürfnisse sind nun zweitrangig. Sie haben für ihren Partner und die neue Familie da zu sein. Sie müssen auf Befehl lieben. Durch die frühe Heirat stellen die El­tern sicher, dass die betroffenen Mädchen jungfräulich heiraten und so die Familieneh­re gewahrt bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nicht zuletzt vor dem Hintergrund des in­ternationalen Gedenktages für die Opfer von Gewalt an Frauen am 25. November 2015 folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite