„Seit 2012 stagniert die österreichische Wirtschaft: Pro Kopf fiel das reale BIP bis 2014 um durchschnittlich 0,3% p.a. Die Vergleichsgruppe erreichte im selben Zeitraum durchschnittlich ein Plus von 0,5% p.a. Die Konsequenz: Österreich ist auf den 14. Platz zurückgefallen – nur Griechenland, Italien und Finnland entwickelten sich seither schlechter.“ (Perspektive Österreich. Wandel. Chancen. Impulse (McKinsey Company November 2015))
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang beispielhaft die Gewerbeordnung genannt, die mehr gegen als für Gewerbetreibende funktioniert. Beispielsweise dürfen zwar Fingernägel durch eine nicht geprüfte Person gestaltet werden, nicht aber Fußnägel, was sich aus einer Zusammenschau von Gewerbeordnung und der sogenannten ersten Teilgewerbe-Verordnung ergibt. Die vielfach angekündigte Gesamtreform der Gewerbeordnung ist noch immer nicht da, gleichwohl werden Erleichterungen für Asylsuchende diskutiert.
Auch fehlen weiterhin Gewinnbeteiligungsmodelle für Mitarbeiter, durch die eine „Win-Win-Win-Situation“ für Unternehmer, Arbeitnehmer und den Staat geschaffen werden könnte. Zudem fehlt beispielsweise der Förderung von Jungunternehmern die Nachhaltigkeit. „Start-Ups“ werden zumeist im dritten Jahr verkauft, weil die Förderung ausläuft und weiterführende Konzepte fehlen. Der Aufbau eines Unternehmens bedarf auch der Vernetzung und Einbindung in bestehende Strukturen, eines „Coachings“, entsprechend müssen Förderkonzepte zu Ende gedacht werden.
Anstatt den Unternehmern das „Unternehmen“ zu ermöglichen und Erleichterungen zu schaffen, bauen Rot und Schwarz weitere Hürden auf. Allein die „vielgerühmte“ Steuerreform trifft die Unternehmer des Landes von verschiedenen Seiten mit voller Wucht: Steuererhöhungen für Hoteliers, verteuerte Betriebsübergaben, Ausweitung der Registrierkassenpflicht! Die Abgabenbelastung ist enorm und Besserung ist nicht in Sicht. Die durchschnittliche Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen liegt in Europa bei 40,6 Prozent, in Österreich bei 51,7 Prozent. Österreich ist überdurchschnittlich teuer und somit unattraktiver für Betriebe als andere Länder. Auch der auf dem „Arbeitsmarktgipfelchen“ in Aussicht gestellte Umfang geplanter Lohnnebenkostensenkungen vermag aufgrund der weiter vorherrschenden Rekordbelastung keine Jubel- und Aufbruchsstimmung auszulösen - wobei gerade eine solche dringend notwendig wäre.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Entlastungsoffensive für Unternehmer – insbesondere mit dem Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten und der Abgabenquote – zu starten.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Lugar, Steinbichler, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der Kriminalisierung von Wirten und Gewerbetreibenden – Einsparungen im öffentlichen Bereich zur Gegenfinanzierung der Steuerreform“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG40 (Wirtschaft)
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