Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 556

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wa hundertprozentigen Verlust, und das können Sie einfach nicht wegreden! (Beifall bei der FPÖ.)

Betrachten wir die Lage in Europa, Herr Bundesminister: Wir haben im Rahmen der Ukraine einen konventionellen Krieg in Europa. Hier schießen Panzer auf Panzer, Artil­lerie gegen Artillerie, Infanterieverbände gehen gegeneinander vor – eine Situation, die wir in Europa nur aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kennen, die aber heute eine bittere Realität ist.

Wir haben Terroranschläge in ganz Westeuropa. Wir haben eine Masseneinwanderung, die eine Dimension erreicht hat, die nicht mehr bewältigbar sein wird – weder für die Europäische Union und ihre Institutionen noch für die Mitgliedsländer und im Besonde­ren nicht für die Republik Österreich.

Herr Bundesminister, ich darf Sie an Ihre eigenen Wirkungsziele erinnern, die Sie in die­sem Budgetvoranschlag formulieren.

„Wirkungsziel 1: Sicherstellung einer angemessenen Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich ändernde sicherheitspolitische Verhältnisse un­ter Gewährleistung der staatlichen Souveränität.“

Herr Bundesminister, es ist ein gutes Wirkungsziel, das Sie hier formulieren, nur ent­spricht das, was Sie machen, nicht der Erreichung dieses Zieles. Sie machen diametral das Gegenteil. Sie schließen Kasernen, die hervorragend disloziert sind, die bestens und modernst ausgerüstet und eingerichtet sind; Sie schließen Verbände und Kompanien, die keinen entsprechenden Ersatz finden.

Sie schaffen von 136 M109 – das ist unsere Panzerartillerie – 106 ab. Sie planen, von den 59 Kampfpanzern „Leopard“, die wir haben, 25 zu verschleudern, von den 350 Pan­zerabwehrlenkwaffen 285, und von den 606 Granatwerfern – eine der wichtigsten Waf­fen für die österreichische Armee – wollen Sie 424 abschaffen. Herr Bundesminister, da bleibt nichts mehr übrig zur Erreichung des Wirkungszieles, das Sie hier formulieren!

Das Wirkungsziel 2 heißt folgendermaßen:

„Gewährleistung der unmittelbaren Hilfestellung für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und des der Bedrohungslage angepassten Schutzes der kritischen In­frastruktur des Landes.“ – Sie nennen dabei auch die Notwendigkeit, auf 12 500 Perso­nen zu kommen, die man für diese Bereiche einsetzen kann.

Herr Bundesminister, Sie werden diese 12 500 Personen nicht mehr zusammenbekom­men, wenn Sie nicht auch Grundwehrdiener in diesen Bereichen einsetzen – Grundwehr­diener, die ausreichend ausgebildet sind, die nach ihrem Ausbildungsstand dazu befähigt sind, diese Dienste zu leisten.

Niemand von uns erwartet, dass Grundwehrdiener auf dem Ballhausplatz Wache ste­hen oder an den Brennpunkten an der Grenze in Spielfeld oder in Nickelsdorf vorne in der Mitte an der Front stehen, aber Grundwehrdiener können selbstverständlich nach einer gediegenen Ausbildung und nach einer Überprüfung des Ausbildungsstandes auch für sicherheitspolizeiliche Dienste eingesetzt werden, so wie Sie es in Ihrem Pa­pier zur Attraktivierung des Grundwehrdienstes auch festgehalten haben, Herr Bundes­minister! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Wirkungsziel 3, der internationalen Friedenssicherung: Herr Bundesminister, dabei wird Ihnen langsam das Personal ausgehen, weil Sie die Berufssoldaten für andere Be­reiche brauchen, wenn Sie das Personal nicht vernünftig einsetzen.

Was ich jetzt gesagt habe, ist nicht nur die Rede eines Oppositionspolitikers, sondern das steht auch in Ihren wissenschaftlichen Zeitschriften. Herr Bundesminister, in der Zeit­schrift „ISS Aktuell“, Nummer 1/2015, steht Folgendes:

 


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