Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 606

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

betreffend Ökologisch Umsteuern - Abgaben auf den Faktor Arbeit senken

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) – UG 16

Begründung

Im Bereich der umweltbezogenen Abgaben liegt Österreich im internationalen Ver­gleich im unteren Drittel. Damit wird bei den gegenwärtig niedrigen Energiepreisen ein historisches Zeitfenster verpasst, um dem Klimawandel, der Ressourcenverschwen­dung und dem Schadstoffverbrauch gegenzusteuern. Der Skandal rund um manipulier­te Abgaswerte beim Volkswagen Konzern unterstreicht die Dringlichkeit ökologisch um­zusteuern.

Eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform ist die Antwort auf den Klimawan­del, die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Arbeits- und Erwerbs­einkommen, sowie die hohe und steigende Arbeitslosigkeit. Sie ist ein bedeutender Hebel zur Umsteuerung der Wirtschaft und für Verhaltensänderungen der privaten Haus­halte und damit ein wichtiger Motor für die Energiewende. Im Gegenzug werden die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen und die SV-Beiträge für die priva­ten Haushalte gesenkt. Ökologisches Umsteuern generiert auch Wachstum und Be­schäftigung - genau das ist derzeit notwendig, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Die Ökologisierung des Steuersystems funktioniert wie ein Bonus-Malus-System: Wer viel (fossile) Energie verbraucht, zahlt mehr, wer Energie, Schadstoffe und Ressourcen schont, wird belohnt. Ziel des Grünen Modells für eine Ökosoziale Steuerreform ist ein aufkommensneutrales Umsteuerungsvolumen von rund 4 Milliarden Euro, das in zwei Etappen (Stufe 1: 2017 und Stufe 2: 2020) erreicht werden soll.

1. Steuern auf Arbeitseinkommen und lohnbezogene Abgaben senken

Wenn Steuern auf Schadstoffe und Energieverschwendung erhöht werden, dann heißt das im Gegenzug natürlich, die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen zu senken.

Im Detail sollen die 4 Milliarden Umsteuerungsvolumen wie folgt aufgeteilt:

Rund 2,3 Milliarden Euro (55 Prozent des Aufkommens) fließen an die Haushalte in Form einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bzw. an Kinder durch eine Steu­ergutschrift zurück. Die entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden an die So­zialversicherungsträger refundiert. Das ergibt im Endausbau 2019 eine Senkung der SV-Beiträge von 300 Euro pro Erwachsenen sowie eine Steuergutschrift von 150 Euro pro Kind (jeweils pro Jahr).

1,4 Milliarden Euro (35 Prozent des Aufkommens) werden im Endausbau 2019 an die Unternehmen (Industrie, Dienstleistungen, Gewerbe) rückverteilt und dienen der Sen­kung lohnsummenbezogener Abgaben (zB. Kommunalsteuer).

 


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