Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 607

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10 Prozent der Mittel fließen in einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen, insbeson­dere für PendlerInnen im ländlichen Raum, und in Maßnahmen zur Steigerung der Ener­gieeffizienz. Einkommensschwache Haushalte werden bevorzugt behandelt.

2. Schadstoffe und Verschwendung stärker besteuern

Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern ver­teuert. Das wird durch folgende Maßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich erreicht:

Daher schlagen wir vor:

Angleichung des Dieselsteuersatzes auf den Benzinsteuersatz

Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz

Zuschlag auf die Flugabgabe

Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal LKW

Energieabgabe - Elektrizität (Erhöhung in Stufe 1 und 2 um jeweils 1 Cent/kWh unter Beibehaltung der Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen)

CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle Mineralölprodukte) ohne Emis­sionshandel

Im Energiebereich bleibt die bisher bestehende Rückvergütungsregelung für energiein­tensive Unternehmen bestehen. Neu eingeführt wird eine CO2-Steuer auf fossile Ener­gieträger (Erdgas, Kohle, Mineralölprodukte). Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, sind Anlagen, die dem Emissionshandelsregime unterliegen (European Trading Sys­tem), ausgenommen. Damit wird eine Doppelbelastung - etwa in der Stahlindustrie - ver­mieden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende März 2016 einen Gesetzesvorschlag für eine aufkom­mensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von ca. 4 Mrd. Euro vorzulegen, der die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die lohn­summenbezogenen Abgaben für Unternehmen senkt.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


18.11.19

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Mei­ne Damen und Herren! Hohes Haus! Die Vorteile des neuen Haushaltsrechts werden immer deutlicher positiv sichtbar. Das neue Haushaltsrecht bedingt, dass die Bundes­länder gefordert sind – sie haben Aufholbedarf –, die Struktur ihres Budgets zeitgemäß zu erstellen, vergleichbar zu erstellen.

Ein wichtiges Kriterium beim kommenden Finanzausgleich ist die Aufgabenorientierung. Zu Recht erwarten die Österreicherinnen und Österreicher, dass die öffentlichen Leis­tungen von der Ebene erbracht werden, von der sie am sinnvollsten erbracht werden: Bund und Länder einerseits, auf der anderen Seite die Gemeinden und Städte. Von den Gemeinden wissen wir, dass es Zusammenarbeit in verschiedensten Formen gibt.

 


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