10 Prozent der Mittel fließen in einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen, insbesondere für PendlerInnen im ländlichen Raum, und in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einkommensschwache Haushalte werden bevorzugt behandelt.
2. Schadstoffe und Verschwendung stärker besteuern
Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Das wird durch folgende Maßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich erreicht:
Daher schlagen wir vor:
Angleichung des Dieselsteuersatzes auf den Benzinsteuersatz
Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz
Zuschlag auf die Flugabgabe
Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal LKW
Energieabgabe - Elektrizität (Erhöhung in Stufe 1 und 2 um jeweils 1 Cent/kWh unter Beibehaltung der Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen)
CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle Mineralölprodukte) ohne Emissionshandel
Im Energiebereich bleibt die bisher bestehende Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen bestehen. Neu eingeführt wird eine CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle, Mineralölprodukte). Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, sind Anlagen, die dem Emissionshandelsregime unterliegen (European Trading System), ausgenommen. Damit wird eine Doppelbelastung - etwa in der Stahlindustrie - vermieden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende März 2016 einen Gesetzesvorschlag für eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit einem Gesamtvolumen von ca. 4 Mrd. Euro vorzulegen, der die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen senkt.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
18.11
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Vorteile des neuen Haushaltsrechts werden immer deutlicher positiv sichtbar. Das neue Haushaltsrecht bedingt, dass die Bundesländer gefordert sind – sie haben Aufholbedarf –, die Struktur ihres Budgets zeitgemäß zu erstellen, vergleichbar zu erstellen.
Ein wichtiges Kriterium beim kommenden Finanzausgleich ist die Aufgabenorientierung. Zu Recht erwarten die Österreicherinnen und Österreicher, dass die öffentlichen Leistungen von der Ebene erbracht werden, von der sie am sinnvollsten erbracht werden: Bund und Länder einerseits, auf der anderen Seite die Gemeinden und Städte. Von den Gemeinden wissen wir, dass es Zusammenarbeit in verschiedensten Formen gibt.
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