Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 608

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Es ist auch erfreulich, dass in meinem Bundesland die Zahl der Abgangsgemeinden kleiner geworden ist, trotzdem gibt es Klagen über die Abhängigkeit der Gemeinden und Städte vom Land. Das ist nicht gut, das bringt Reibungsverluste. Übersichtlichkeit, Klar­heit ist gefragt.

Dass sich die Aufgaben der Kommunen gewandelt haben, ist bekannt, was sich die Ös­terreicherinnen und Österreicher von den Städten erwarten, ist gleich geblieben: Kultur, Tourismus, Bildung – die Städte stehen im internationalen Wettbewerb.

Meine Damen und Herren, heute ist der letzte Tag der Budgetberatungen – eine Wo­che im Ausschuss, eine Woche hier im Plenum. Ich darf feststellen, dass die überwie­genden Anzahl der Debattenbeiträge von Sachlichkeit und Engagement geprägt war. Das ist gut so, auch bei unterschiedlichen Standpunkten.

Etwas darf ich noch erwähnen, das ganz wesentlich ist: Was die Entwicklung am Ar­beitsmarkt anlangt, wollen wir alles tun, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Die kom­mende Steuerreform mit 1. Jänner wird ihren Beitrag dazu leisten. Wir sind sehr opti­mistisch, dass die Steuerreform vielen Menschen, aber auch der Wirtschaft hilft. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


18.13.59

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um noch einmal auf das Thema Beamtenpensionen einzugehen, da ich glaube, dass man bei diesem Thema sehr schön diese gelebte Grundproblematik sieht, die es uns nicht er­möglicht, das Pensionssystem wirklich zu reformieren: Privilegien.

Der Privilegienstadel lebt nämlich trotz dieser Krise des Pensionssystems fröhlich wei­ter. Überall gibt es Budgetnot – da nicht! Die Besitzenden entscheiden darüber, was die nächsten Generationen vielleicht noch kriegen können. Ich möchte dazu die unzäh­ligen Ungleichbehandlungen aufzählen, die es im Hinblick auf die Beamtenpensionen im Vergleich zu „Otto Normalpensionist“ oder „Frau Normalpensionistin“ gibt.

Zum Beispiel wird angenommen, dass nächstes Jahr die Durchschnittspension in der Hoheitsverwaltung 3 000 € betragen könnte. Das ist nur geringfügig weniger als die ASVG-Höchstpension, die nur 0,5 Prozent der Versicherten überhaupt bekommen. Ich würde sagen, das ist in der Relation schon ein bisschen absurd.

Die nächste Ungleichbehandlung ist die Dienstunfähigkeitspension, die es immer noch gibt und die auch dazu verwendet wird, um Beamte, die gerne länger arbeiten würden, in Zwangspension zu schicken. Da gibt es unzählige Verfahren, die derzeit beim Ver­waltungsgerichtshof liegen, die das bestätigen. Da geht es übrigens – nur zur Informa­tion – großteils um Verfahren wegen Anstellungsverhältnissen bei der Post.

Aber kommen wir kurz zur größten Ungerechtigkeit in Bezug auf dieses Problem. Das ist das, was hier vor eineinhalb Jahren beschlossen wurde, das Sonderpensionenbe­grenzungsgesetz – ein Solidarbeitrag für alle.

Aufgrund der Steuerreform wurde ja die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich erhöht, von 4 650 € auf 4 840 €. Das hat jetzt dazu geführt, dass erstens einmal weniger Lu­xuspensionisten diesen Solidarbeitrag zahlen müssen, und die, die ihn zahlen, weniger zahlen. Das heißt auf gut Deutsch, dass die größten Profiteure dieser Steuerreform die Luxuspensionisten sind. Das ist vollkommen absurd!

Wir haben jetzt schriftlich gefragt, welche Kosten das verursacht. Die Antwort, die ge­geben wurde, war, es wird Mindereinzahlungen und Mehrauszahlungen geben. Was


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