Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 609

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das jetzt schlussendlich in Summe genau bedeutet, wurde nicht gesagt. Wir wollen das aber wissen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, zu zeigen, dass dieses … (Bundesmi­nister Schelling: Dann haben Sie die Anfrage nicht richtig gelesen!) – Nein, es steht nicht drinnen, ich habe es gelesen. (Bundesminister Schelling: Ich erkläre es Ihnen dann!)

Nein, es steht nämlich, dass vor eineinhalb Jahren schon 1,09 Millionen € veranschlagt wurden und diesmal nochmals gleich viel. Entschuldigung, das geht sich einfach nicht aus! (Bundesminister Schelling: Dann müssen Sie die Anfragen lesen! Die Frage, die Sie gestellt haben, wurde beantwortet; die andere wurde nicht gestellt!) – Gut, okay, dann können Sie es nachher ohnehin noch erklären, warum das gleich veranschlagt ist.

Damit dieses Problem gelöst wird, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Luxus­pensionskürzungen unabhängig von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Grenzen für die Einhebung von Pen­sionssicherungsbeiträgen, die aufgrund des Bezuges einer Sonderpension fällig wer­den, nicht mehr anhand der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, sondern durch Fixbeträge festgelegt werden.“

*****

Herr Finanzminister, ich weiß ja auch, dass Sie da grundsätzlich der falsche Adressat sind, aber ich glaube, dass da das Grundproblem auch in der Kompetenzverteilung liegt, da die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung nicht in der gleichen Hand ist. Und eine Pensionsreform kann nicht nur auf dem Rücken der versicherten Normal­sterblichen erledigt werden, sondern die muss alle etwas angehen. (Beifall bei den NEOS.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Gamon vorgetragene Entschlie­ßungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Luxus­pensionskürzungen unabhängig von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) - TOP 6 - UG 23

Mit dem Sonderpensions- und dem Bezügebegrenzungsgesetz ist ein scheinbar wich­tiger Schritt in Richtung Pensionsgerechtigkeit gelungen, der aber nach genauerer Be­trachtung eines zeigt: der Beschluss ist völlig wirkungslos. Die "Einschnitte" sind nicht weitreichend genug, weitere Ungerechtigkeiten müssen angegangen werden, damit die vielfältigen Luxuspensionen auf ein entsprechendes Maß begrenzt werden.

Ein wesentliches Merkmal des beschlossenen Gesetzes ist, dass sich die Kürzung von Luxuspensionen an der Höchstbeitragsgrundlage orientiert. Steigt diese Höchstbei-


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