tragsgrundlage, sinkt der Pensionssicherungsbeitrag und wächst die Luxuspension. Dieser Zustand ist aus Gerechtigkeitsgründen nicht tragbar. Insbesondere weil durch die beschlossene außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage somit Pensionssicherungsbeiträge ab 2016 erst bei Sonder- und Zusatzpensionen von 4840 Euro (statt 4650 Euro) eingehoben werden. Aber auch andere Grenzen verschieben sich nach oben. So sind für zukünftig abgeschlossene Verträge irgendwann Sonderpensionen von fast 10.000 Euro (9680 Euro für die geplante HBGl. 2016) möglich. Auch die Obergrenze für Verträge, die bereits eine Anwartschaft auf eine Sonderpension begründen, steigt jedes Jahr um das Dreieinhalbfache der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage, d.h. für die geplant Erhöhung 2016 um 190 Euro sind dies 665 Euro. Diese Grenzen werden mit jeder Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage weiter nach oben verschoben.
Aus unserer Sicht ist dieser Zustand nicht tragbar und gegenüber normalen ASVG-Versicherten nicht vertretbar. Eine Fixierung von Fixbeträgen, ab denen Pensionssicherungsbeiträge zu bezahlen sind, scheint zielvoller und gerechter und würde eine raschere Harmonisierung des Leistungsniveaus zwischen öffentlich finanzierten und ASVG-Pensionen zusätzlich unterstützen.
Insbesondere bei genauer Betrachtung der Detaildokumente des Bundesvoranschlages zeigt sich die Wirkungslosigkeit des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes durch seine inhaltliche Verbindung mit der Höchstbeitragsgrundlage. Wurden bei der letztjährigen Budgetrede vom damaligen Finanzminister Spindelegger noch angekündigt, dass das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz zu Mehreinnahmen führt, so erkennt man im aktuellen Verzeichnis der veranschlagten Konten einen deutlichen Rückgang bei jenen Pensionssicherungsbeiträgen in Höhe von 10 Millionen Euro - von 110,7 Millionen (BVA 2015) auf 100,7 Millionen Euro (BVA 2016). Dieser Umstand ist vor allem auf die steigende Höchstbeitragsgrundlage zurück zu führen. Die wahren Gewinner der beschlossenen Steuerreform und schlussendlich auch die Gewinner dieses Budgets sind die Luxuspensionisten, denen jetzt in Summe 10 Millionen Euro mehr bleiben - ein fatales Zeichen für die Generationengerechtigkeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Grenzen für die Einhebung von Pensionssicherungsbeiträgen, die aufgrund des Bezuges einer Sonderpension fällig werden, nicht mehr anhand der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, sondern durch Fixbeträge festgelegt werden."
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
18.17
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den Redebeitrag des Kollegen Rossmann anlangt, so hätte man eigentlich schon vorher wissen können, was er hier ausführt, denn das ist seit Jahren – ob früher als Experte im Budgetausschuss oder auch hier, seitdem er im Parlament sitzt – immer dasselbe: Das Budget sei falsch, es sei nichtig, es berge Risiken, es sei problematisch und es sei sowieso die falsche Strategie. Wenn man eine
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