Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 610

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tragsgrundlage, sinkt der Pensionssicherungsbeitrag und wächst die Luxuspension. Die­ser Zustand ist aus Gerechtigkeitsgründen nicht tragbar. Insbesondere weil durch die be­schlossene außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage somit Pensions­sicherungsbeiträge ab 2016 erst bei Sonder- und Zusatzpensionen von 4840 Euro (statt 4650 Euro) eingehoben werden. Aber auch andere Grenzen verschieben sich nach oben. So sind für zukünftig abgeschlossene Verträge irgendwann Sonderpensio­nen von fast 10.000 Euro (9680 Euro für die geplante HBGl. 2016) möglich. Auch die Obergrenze für Verträge, die bereits eine Anwartschaft auf eine Sonderpension be­gründen, steigt jedes Jahr um das Dreieinhalbfache der Erhöhung der Höchstbeitrags­grundlage, d.h. für die geplant Erhöhung 2016 um 190 Euro sind dies 665 Euro. Diese Grenzen werden mit jeder Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage weiter nach oben ver­schoben.

Aus unserer Sicht ist dieser Zustand nicht tragbar und gegenüber normalen ASVG-Versicherten nicht vertretbar. Eine Fixierung von Fixbeträgen, ab denen Pensionssi­cherungsbeiträge zu bezahlen sind, scheint zielvoller und gerechter und würde eine ra­schere Harmonisierung des Leistungsniveaus zwischen öffentlich finanzierten und ASVG-Pensionen zusätzlich unterstützen.

Insbesondere bei genauer Betrachtung der Detaildokumente des Bundesvoranschla­ges zeigt sich die Wirkungslosigkeit des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes durch sei­ne inhaltliche Verbindung mit der Höchstbeitragsgrundlage. Wurden bei der letztjähri­gen Budgetrede vom damaligen Finanzminister Spindelegger noch angekündigt, dass das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz zu Mehreinnahmen führt, so erkennt man im aktuellen Verzeichnis der veranschlagten Konten einen deutlichen Rückgang bei jenen Pensionssicherungsbeiträgen in Höhe von 10 Millionen Euro - von 110,7 Millionen (BVA 2015) auf 100,7 Millionen Euro (BVA 2016). Dieser Umstand ist vor allem auf die steigende Höchstbeitragsgrundlage zurück zu führen. Die wahren Gewinner der be­schlossenen Steuerreform und schlussendlich auch die Gewinner dieses Budgets sind die Luxuspensionisten, denen jetzt in Summe 10 Millionen Euro mehr bleiben - ein fa­tales Zeichen für die Generationengerechtigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Grenzen für die Einhebung von Pen­sionssicherungsbeiträgen, die aufgrund des Bezuges einer Sonderpension fällig wer­den, nicht mehr anhand der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, sondern durch Fixbeträge festgelegt werden."

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


18.17.57

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den Redebeitrag des Kollegen Rossmann anlangt, so hätte man eigentlich schon vorher wissen können, was er hier ausführt, denn das ist seit Jahren – ob früher als Experte im Budgetausschuss oder auch hier, seitdem er im Parlament sitzt – immer dasselbe: Das Budget sei falsch, es sei nichtig, es berge Ri­siken, es sei problematisch und es sei sowieso die falsche Strategie. Wenn man eine


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