Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 613

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die sich an einem Karussellbetrug beteiligt, 24 Tage, die kürzeste Lebensdauer 8 Stun­den beträgt. Das geht nicht einmal über die Frist hinaus, bis die Umsatzsteuererklärung abzugeben ist.

Zum Thema kalte Progression habe ich zugesagt, bis Jahresende ein Modell in die Re­gierung einzubringen. Dieses Modell ist von uns im Finanzministerium entwickelt und dem Koalitionspartner bereits zu weiteren Beratungen übergeben worden. Wir haben das, was hier vorgeschlagen wurde, bereits als ein Modell entwickelt und sind in ent­sprechenden Gesprächen.

Herr Abgeordneter Rossmann, ich muss es so sagen: Sie haben irgendwie eine Art von selektiver Wahrnehmung. (Abg. Rädler: Nicht seit heute erst!) Bei der Lektüre des Berichtes der Kommission bis zum Ende sind zwei Dinge zu beachten: Erstens haben Sie einmal in einer Sitzung des Budgetausschusses behauptet, wir würden es nicht schaffen, die Flüchtlingskosten herauszurechnen. Ich habe gesagt: Verhandeln tue ich, nicht Sie. Das Ergebnis ist, dass die Flüchtlingskosten ex post berechnet werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, das war nicht vereinbart!) – Ich sage dazu, dass ich gemeint habe: Ich verhandle das, und ich garantiere Ihnen, dass wir da zu einer Lösung kommen. Sie ist auch da.

Die Antwort auf Ihre Frage, welche Maßnahmen besprochen wurden, lautet: Keine, denn dieser Satz bezieht sich, wenn Sie das auch aufmerksam gelesen hätten, auf alle Länder. (Abg. Rossmann: Das steht unter der Überschrift „Austria“!) Sie können es ja gerne wieder selektiv lesen, so wie Sie es für Ihre Argumentation brauchen. Feststeht, dass ich im Gegensatz zu Ihnen bei der Sitzung anwesend war und weiß, was dort gesprochen wurde. (Abg. Kogler: Aber gelesen hat er es!)

Daher kann ich Ihnen sagen, dass die Aufforderung an alle Länder ergangen ist, dass die im Budget dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden. Natürlich ist es so, dass überhaupt keine weiteren Maßnahmen eingefordert wurden. Sie hätten dann nämlich se­hen müssen, dass dort „zusätzliche Maßnahmen“ steht, dort steht aber nur „Maßnah­men“.

Ich verstehe auch Ihren Ansatz nicht, warum Sie diesen Entschließungsantrag einbrin­gen. Was spricht dagegen, dass man eine Autonomie im Sinne einer Steuerautonomie macht? Einen Mindeststeuersatz bei der Körperschaftsteuer wird es immer geben, zu­mindest in Österreich, und die Variante, ob der höher wird oder nicht, ist auch klar. Daher ist das überhaupt kein Widerspruch zu dem, worauf Sie völlig entsetzt, wie Sie sagen, reagiert haben. Die Bemessungsgrundlage wird auf europäischer Ebene derzeit intensiv verhandelt. Ich gehe davon aus, dass demnächst wieder ein Vorschlag kom­men wird, und Sie wissen, dass das eine Einvernehmensmaterie ist.

Zu den Fragen derer, die parlamentarische Anfragen so stellen, dass sie die richtigen Antworten bekommen und dann glauben, sie haben die falschen bekommen: Ihre An­frage nahm Bezug auf die Einzahlungen in der UG 23. In der UG 23 sind von Anfang an, seit das Gesetz beschlossen wurde, 1,2 Millionen € vorgesehen, die sind auch auf­recht. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf etwa 7 Millionen €, und dieser Betrag ver­teilt sich auf völlig andere UGs, da das die Ministerien, die Nationalbank, die Sozialver­sicherungsträger und dergleichen betrifft, aber nicht die UG 23.

Daher darf ich Ihnen auch mitteilen, dass unsere Berechnungen ergeben haben, dass das, was Sie behaupten, dass es nämlich durch die Steuerreform hier zu einer Verwäs­serung kommt, in der Form vermutlich nicht eintritt. Es zahlen ja gleichzeitig diejenigen, die höhere Einkommen haben, tatsächlich auch die Pensionen haben, auch durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage ein, und das wird sich wahrscheinlich ziemlich ausgleichen. Das heißt, es ist nicht damit zu rechnen, dass die 7 Millionen € nicht er­reicht werden.

 


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