Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 621

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Gesetz über uns ergehen lassen müssen und dass wir dieses Thema noch sehr, sehr oft in diesem Hause haben werden.

Es geht ganz einfach darum, dass mit der vorliegenden Regelung keine praktikablen und praktisch durchführbaren Möglichkeiten für die Unternehmer, die Kleinunterneh­mer, geschaffen worden sind. Es ist ja interessant, dass in dem Zusammenhang auch die verschiedenen Länderorganisationen der ÖVP und die Landtagsklubs der ÖVP of­fensichtlich dieser Meinung sind und gleichfalls schon Resolutionen, Beschlüsse ge­fasst haben, wo Sie aufgefordert werden, praktikable Lösungen zu finden, wo Sie auf­gefordert werden, die Umsatzgrenzen, die in Ihrem Gesetz stehen, zu verdoppeln und auch sonst praktikable Lösungen zu finden.

Ich mache es Ihnen daher jetzt sehr einfach. Ich habe mir diese Beschlüsse etwa aus dem niederösterreichischen Landtag – danke, Dr. Rosenkranz – und aus dem oberös­terreichischen Landtag besorgt, wo die ÖVP jeweils mit den anderen Fraktionen, auch mit den Freiheitlichen, Resolutionen beschlossen hat – Aufrufe an Sie, Herr Bundesmi­nister, endlich praktikable Lösungen zu finden.

Dr. Fuchs, Dr. Rosenkranz und ich haben daher einen Antrag formuliert, den ich hier­mit einbringe.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschär­fung der Registrierkassenpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird er­sucht, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die

1. die im Rahmen der Steuerreform beschlossene Registrierkassenpflicht mit einer Um­satzfreigrenze von Euro 15.000.- auf 30.000.- und die vorgesehene Barumsatzgrenze von Euro 7.500 Euro auf 15.000.- erhöht oder auf sonstige Weise sicherstellt, dass Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittelständische Betriebe von der Registrierkas­senpflicht ausgenommen werden,

2. die derzeit vorliegenden Regelungen betreffend Registrierkassenpflicht und Beleger­teilungsverpflichtung solange aussetzt, bis neue Lösungen gefunden werden, die si­cherstellen, dass Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittelständische Betriebe kei­nen ungebührlichen finanziellen und bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden.

3. die 48 Stunden Regelung bei der Registrierkassenpflicht überdenkt und in diesem Zu­sammenhang eine einheitliche, rechtssichere und rechtsgleiche Befreiung für Vereine und Körperschaften auch im Bereich des Körperschaftsteuerrechts und der Gewerbe­ordnung, gewährleistet, die es Vereinen ermöglicht, ihre ehrenamtliche Aufgabe ohne bü­rokratische Hindernisse zu erledigen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das wurde mit ÖVP-Stimmen in Oberösterreich und Niederösterreich im Landtag beschlossen.

Ich lade Sie sehr herzlich ein, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es Ihren Abgeordneten-Kollegen in Oberösterreich und Niederösterreich gleichzutun.

 


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