Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 622

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Zu diesem Zweck werden wir auch namentliche Abstimmung beantragen, damit wir genau sehen, wer hier in Wien so abstimmt, wie es seine Kollegen in den Bundeslän­dern auch getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Haider eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Mag. Roman Haider, Dr. Walter Rosenkranz, DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend Entschärfung der Registrierkassenpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG 16 in der 104. Sitzung des Nationalrates

Die mit 1. Jänner 2016 in Kraft tretende Steuerreform sieht als wesentliches Mittel zur Gegenfinanzierung die sogenannte Registrierkassenpflicht vor. Elektronische Aufzeich­nungssysteme sollen die Erfassung der Barumsätze erleichtern. Dabei soll vor allem die Bekämpfung von möglichem Missbrauch im Vordergrund stehen. Es sollen ab 1. Jän­ner 2016 für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung gelten. Somit haben Betriebe (Gewerbe, selbständige Tätigkeit und Land- und Forstwirtschaft) zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elek­tronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresum­satz je Betrieb € 15.000,-- und die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten. Vom Begriff „Barumsätze“ sind auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, mittels Barschecks oder auch das Ausgeben von Gutscheinen und Bons umfasst. Sind die Voraussetzungen für die Registrierkassenpflicht gegeben, muss der Unternehmer ab 1. Jänner 2016 eine elektronische Registrierkasse in Verwendung ha­ben, die der Kassenrichtlinie entspricht. Darüber hinaus müssen alle Kassensysteme ab 1. Jänner 2017 zusätzlich über einen Manipulationsschutz sowie eine technische Si­cherheitseinrichtung verfügen, welche der neuen Registrierkassensicherheitsverordnung entspricht.

Durch die Registrierkassenpflicht werden Unternehmen nicht nur finanziell stark belas­tet sondern es wird auch zu einem großen zusätzlichen bürokratischen Aufwand kom­men. Eine Anhebung der Grenzen auf das jeweilige Doppelte würde nicht nur der Bü­rokratisierung entgegenwirken, sondern den vielen Unternehmern und Vereinen auch Wertschätzung ausdrücken.

Vereine und deren freiwillige Mitglieder leisten einen wesentlichen Beitrag für das Ge­meinwohl in Österreich. Ein Teil der Freiwilligenarbeit in Österreich ist die Jugendarbeit und Betreuung unserer Jüngsten. Mit der verpflichtenden Einführung der Registrierkas­sen werden viele Freiwillige und Ehrenamtliche vor den Kopf gestoßen und verprellt.

Die heimische Wirtschaft ist geprägt von Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Sie stel­len laut einer Erhebung im Jahr 2013 mittlerweile 57,3% der Mitglieder der Wirtschafts­kammer Österreich. Gemeinsam mit Klein- und Mittleren-Unternehmen (KMU) sind sie das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Im Speziellen besteht aufgrund der kom­plexen technischen Anforderung an die Registrierkassen und der auf sie zukommen­den finanziellen Belastung große Verunsicherung. Mit den neuen Erfordernissen wer­den den KMU neuerliche Barrieren und Hürden entgegen gesetzt.

 


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