Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 623

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Die derzeitig gesetzten Grenzen lassen befürchten, dass die Leistungen von Unterneh­men und Vereinen nicht mehr wie bisher erbracht werden und dem Staat dadurch viel teurer kommen.

Kritik an der Registrierkassenregelung kommt auch von den Bundesländern; in Ober­österreich, Niederösterreich und im Burgenland wurden bereits entsprechende Be­schlüsse gefasst und Änderungen bei der Registrierkassenpflicht ident wie in diesem Antrag gefordert.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die

1. die im Rahmen der Steuerreform beschlossene Registrierkassenpflicht mit einer Um­satzfreigrenze von Euro 15.000.- auf 30.000.- und die vorgesehene Barumsatzgrenze von Euro 7.500 Euro auf 15.000.- erhöht oder auf sonstige Weise sicherstellt, dass Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittelständische Betriebe von der Registrierkas­senpflicht ausgenommen werden,

2. die derzeit vorliegenden Regelungen betreffend Registrierkassenpflicht und Bele­gerteilungsverpflichtung solange aussetzt, bis neue Lösungen gefunden werden, die sicherstellen, dass Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittelständische Betriebe kei­nen ungebührlichen finanziellen und bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden.

3. die 48 Stunden Regelung bei der Registrierkassenpflicht überdenkt und in diesem Zusammenhang eine einheitliche, rechtssichere und rechtsgleiche Befreiung für Ver­eine und Körperschaften auch im Bereich des Körperschaftsteuerrechts und der Ge­werbeordnung, gewährleistet, die es Vereinen ermöglicht, ihre ehrenamtliche Aufgabe ohne bürokratische Hindernisse zu erledigen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


18.51.42

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Ziemlich zum Abschluss dieses Tages möchte ich noch ein paar Worte zur UG 44 – Finanzausgleich verlieren.

Die Steuerreform trifft alle Gebietskörperschaften, dementsprechend gleichbleibend sind die Einnahmen. Trotzdem gelingt es bei den Gemeinden und Ländern, eine Erhöhung von 2,2 Prozent im Budget auszuweisen. Interessant sind vor allem die Wirkungsziele. Das Wirkungsziel 3 ist die Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage. Danke, dass nach 41 Jahren die Ver­ordnung dementsprechend durchgeführt worden ist. Danke, dass es gemeinsam mit der Artikel-15a-Vereinbarung durchgeführt wird, und danke, dass wir hier für die Ge­meinden Übergangsbestimmungen drinnen haben, dass unsere Gemeinden sich kurz- und mittelfristig darauf einstellen können und diese Umstellung so durchführen können, dass das auch funktioniert.

Wirkungsziel 4 ist die Reform des Finanzausgleichs. – Wir haben heute schon sehr viel über Gerechtigkeit gehört, über Steuergerechtigkeit. Diesbezüglich blase ich in dassel­be Horn: Ich wünsche mir das Wirkungsziel, in Zukunft einen gerechten Finanzaus-


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