Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 624

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gleich zu haben. Wir haben im ÖVP-Klub die ARGE „Gerechtigkeit im Finanzausgleich“ gegründet, und bereits 550 Gemeinden haben eine Resolution für die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels abgegeben.

Ich wünsche mir, dass die Gerechtigkeit wirklich auch einmal nicht nur dort Einzug hält, wo es einem passt, sondern Gerechtigkeit bedeutet, dass alle gleich sind, und auch die Bevölkerung des ländlichen Raumes ist gleich viel wert wie der Rest. – Danke für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rie­mer. – Bitte.

 


18.53.24

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht natürlich um ein leidiges, aber sehr wichtiges Thema, um die volle steuerliche Absetz­barkeit von Spenden für den Tierschutz.

In der Steuerreform 2009 wurde die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Ein­richtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Kata­strophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, für Private oder auch für Selbstständige. Spenden für den Tierschutz sind leider Gottes erst seit dem 1. Jän­ner 2012 absetzbar, und auch dies nur in einem sehr eingeschränkten Bereich, nämlich lediglich für Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 an Einrichtungen, die Tier­heime führen oder für solche Zwecke Spenden sammeln.

Ich erlaube mir, diesbezüglich – weil das wichtig ist – folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle steuer­liche Absetzbarkeit von Spenden für Tierschutz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, eine Regierungsvorlage zur Änderung des § 4a Abs. 2 Ziffer 3 lit e. EStG 1988 vorzule­gen, um künftig eine umfassende steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an alle Ver­eine und Einrichtungen, die im Bereich Tierschutz tätig sind, sicherzustellen.“

*****

Herr Bundesminister, für Sie ist es ein kleiner Schritt, für den Tierschutz und für enga­gierte Tierschützer und Vereine eine große Meile und eine weite Strecke. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Riemer eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend volle steuerliche Ab­setzbarkeit von Spenden für Tierschutz

 


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