Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 625

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG 16 in der 104. Sitzung des Nationalrates

Mit der Steuerreform 2009 wurde die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Ein­richtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Kata­strophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Privatspender kön-nen seither ihre Zuwendung an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen; Unternehmer kön­nen ihre Spenden als Betriebsausgaben absetzen. Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) blieben unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.

Abzugsfähig sind Spenden an Einrichtungen, die im Gesetz ausdrücklich aufgezählt werden und an Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spen­denbegünstigungsbescheid verfügen und in der Liste der spendenbegünstigten Ein­richtungen auf der Website des BMF ohne Gültigkeitsende aufscheinen.

Spenden für Tierschutz sind erst seit dem 1. Jänner 2012 absetzbar und auch dies nur in einem sehr eingeschränktem Bereich, nämlich lediglich für Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 an Einrichtungen, die Tierheime führen oder für solche Zwecke Spenden sammeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, eine Regierungsvorlage zur Änderung des § 4a Abs. 2 Ziffer 3 lit e. EStG 1988 vorzu­legen, um künftig eine umfassende steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an alle Ver­eine und Einrichtungen, die im Bereich Tierschutz tätig sind, sicherzustellen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


18.55.33

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier drei Tage lang dieses Budget diskutiert, das im Zeichen einer Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher steht, einer Konjunkturankurbelung, von Investitionen in Sozial- und Zukunftsbereiche. Aber auch ein Arbeitsmarktpaket mit dem Inhalt Wirtschaftswachstum stärken und den Faktor Ar­beit entlasten und aktive Arbeitsmarktpolitik sind hier enthalten.

Ich möchte nur ein paar Punkte anführen: 5 Milliarden € beträgt die Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher im kommenden Jahr. 300 Millionen € werden direkt für den Arbeitsmarkt ausgegeben – da wird besonderes Augenmerk auf die Genera­tion 50plus gelegt. Im Pflegebereich wird der Pflegefonds aufgestockt und das Pflege­geld um 2 Prozent erhöht. Die Familienbeihilfe wird erhöht. Infrastrukturmaßnahmen für Straße und Bahn in der Höhe von 3,8 Milliarden € schlagen sich direkt bei der Ar­beitsmarkpolitik nieder, 300 Millionen € gibt es für den Breitbandausbau und weitere 50 Millionen € für den geförderten Wohnbau. So könnte man fortsetzen, was ich aber aus Zeitgründen leider nicht kann.

 


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