eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG 16 in der 104. Sitzung des Nationalrates
Mit der Steuerreform 2009 wurde die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Einrichtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Privatspender kön-nen seither ihre Zuwendung an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen; Unternehmer können ihre Spenden als Betriebsausgaben absetzen. Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) blieben unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.
Abzugsfähig sind Spenden an Einrichtungen, die im Gesetz ausdrücklich aufgezählt werden und an Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der Spende über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen und in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Website des BMF ohne Gültigkeitsende aufscheinen.
Spenden für Tierschutz sind erst seit dem 1. Jänner 2012 absetzbar und auch dies nur in einem sehr eingeschränktem Bereich, nämlich lediglich für Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 an Einrichtungen, die Tierheime führen oder für solche Zwecke Spenden sammeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, eine Regierungsvorlage zur Änderung des § 4a Abs. 2 Ziffer 3 lit e. EStG 1988 vorzulegen, um künftig eine umfassende steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an alle Vereine und Einrichtungen, die im Bereich Tierschutz tätig sind, sicherzustellen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier drei Tage lang dieses Budget diskutiert, das im Zeichen einer Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher steht, einer Konjunkturankurbelung, von Investitionen in Sozial- und Zukunftsbereiche. Aber auch ein Arbeitsmarktpaket mit dem Inhalt Wirtschaftswachstum stärken und den Faktor Arbeit entlasten und aktive Arbeitsmarktpolitik sind hier enthalten.
Ich möchte nur ein paar Punkte anführen: 5 Milliarden € beträgt die Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher im kommenden Jahr. 300 Millionen € werden direkt für den Arbeitsmarkt ausgegeben – da wird besonderes Augenmerk auf die Generation 50plus gelegt. Im Pflegebereich wird der Pflegefonds aufgestockt und das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht. Die Familienbeihilfe wird erhöht. Infrastrukturmaßnahmen für Straße und Bahn in der Höhe von 3,8 Milliarden € schlagen sich direkt bei der Arbeitsmarkpolitik nieder, 300 Millionen € gibt es für den Breitbandausbau und weitere 50 Millionen € für den geförderten Wohnbau. So könnte man fortsetzen, was ich aber aus Zeitgründen leider nicht kann.
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