Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 59

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„5a. die Einhaltung von Qualitätsanforderungen für die Errichtung von siedlungsbezo­gener Wohninfrastruktur, insbesondere zum Zweck der Minimierung des zusätzlichen Flächenverbrauchs“ – also Bodenschutz – „sowie der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen,“

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Erstens: Diese Abänderung ist eigentlich von Ihrem Regierungsprogramm her vor­gezeichnet: Effizienz und gleichzeitig Bodenschutz. – Nehmen Sie das als positiven Anknüpfungspunkt!

Zweitens: Compliance-Regeln innerhalb der Wohnbaugesellschaften. – Da haben Sie meine Anregung aufgenommen, daher wird mein Antrag mitverhandelt.

Drittens: Unsere Bedenken beim Mietkauf. – Mein Kollege Steinhauser wird diese näher ausführen.

Viertens: Das Ersuchen, die Wohnungen transparent zu vergeben.

Fünftens: Am allerwichtigsten ist eine generelle Reform des Mietrechtes – Kollege Steinhauser wird das noch ausführen –, denn vieles liegt bei Ihnen auf der langen Bank. Auch die heutige Initiative geht eigentlich auf Vorschläge des Kollegen Muchitsch zurück. Ich glaube, das war schon Anfang 2000 – mindestens Anfang 2000!

Was wir Grüne nicht wollen, was für uns Grüne nicht infrage kommt, ist das „Auf-die-lange-Bank-Schieben“ in Sachen Wohnen. Das hat im Wohnbaubereich keinen Platz, und deshalb einerseits unsere Zustimmung und andererseits unsere Reformvor­schläge. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Moser soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Bauten-Ausschusses über die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (965 d.B.) (TOP 1)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (895 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Bauten-Ausschusses (965 d.B.), wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (WBIB-G) wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 Z 5 lautet:

 


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