Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 61

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Als sozialdemokratische Wohnbausprecherin bin ich sehr stolz auf das Gesetz, das wir heute vorlegen können, denn es stellt mit seinen flankierenden Maßnahmen wirklich eine sehr große Reform im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dar.

Am Anfang des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, der WBIB, stand die Überlegung, einen zusätzlichen Impuls für Wohnraumbeschaffung und für die Bauwirtschaft zu setzen. Genau das ist mit dem WBIB-Gesetz auch ge­schehen. Die eigens dafür geschaffene Wohnbauinvestitionsbank beschafft Finanzie­rungs­mittel aus der Europäischen Investitionsbank. Von dieser wird das Geld bereit­gestellt und vom Bund nur abgesichert.

Naheliegender Partner für diese Initiative ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, weil sie für die Schaffung von langfristig finanziell leistbarem Wohnraum steht. Und dass der österreichische Wohnungsmarkt im europäischen Vergleich durch günstige Mieten und hohe Qualität heraussticht, ist zum Großteil der Verdienst der gemein­nützigen Wohnbauwirtschaft.

Durch Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene – und an dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten sehr herzlich für die intensive und sehr gute Zusammenarbeit bedanken – ist es gelungen, im Rahmen des WGG ein Reformpaket vorzulegen, von dem alle MieterInnen im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft profitieren. Es geht hierbei um insgesamt 925 000 Wohnungen, das ist nahezu ein Viertel des gesamten Wohnungsmarktes.

Nächster Punkt: Sicherheit. – Unter diesem Aspekt profitieren ab 2016 die Mieter klar von vorhersehbaren Mieten. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der EVB, der den Sanierungstopf für die eigene Wohnhausanlage darstellt, bewegt sich künftig in einer Bandbreite von 50 Cent bis zu 2 € und baut sich langsam auf. Plötzliche Erhö­hungen von 126 Prozent, wie sie bis jetzt möglich waren, sind zukünftig ausgeschlos­sen. Nicht verwendete Mittel fließen wieder an die MieterInnen zurück. Außerdem stehen dadurch auch ausreichend Mittel für die Sanierung der Anlage zur Verfügung. Kosten für die Generalsanierung werden zukünftig auf 20 Jahre aufgeteilt werden können und nicht mehr nur auf 10 Jahre wie bisher. Also auch hier werden die monat­lichen Wohnkosten gesenkt. Außerdem müssen Mieter künftig nur mehr für Bagatell­reparaturen sorgen. Alles andere regelt die Erhaltungspflicht vom Vermieter, die umfassend ist.

Persönlich möchte ich aus meiner Zeit als Mietervertreterin anmerken, dass ich weiß, wie finanziell schwierig es oft sein kann, wenn ein Waschbecken zerbrochen oder der mitvermietete Herd defekt ist. Das ist für eine Familie manches Mal gar nicht zu schaffen. Diese Sorgen werden durch dieses Gesetz jetzt den Mietern genommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mehr Mitbestimmung wird es geben, wenn es um die Setzung von kinder-, alters- oder behindertengerechten Maßnahmen geht. Mit einfacher Mehrheit können die Mieter zukünftig hausseitige Verbesserungen vom Bauträger einfordern. Damit sind auch Voraussetzungen für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft geschaffen, die im Wandel der Zeit im Neubau ohnehin schon neue Wege geht. Geschlechtersensible Wohnhausanlagen, „Themenbauten“, betreutes Wohnen und so weiter sind schon gängige Praxis.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist mehr Transparenz. In Zukunft gelten neue Regelungen bei Wohnungsgeschäften von Verantwortungsträgern für den eigenen Bedarf. Da sind Einstimmigkeit im Aufsichtsrat und eine zwingende Veröffentlichung notwendig. Im Wirtschaftsministerium wird noch an den Compliance-Regeln gearbeitet, die zeitnahe in die eigenen Regeln der Gemeinnützigen aufgenommen werden sollen.

 


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