Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 62

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Zusammenfassend kann man, glaube ich, sagen: Die Anstrengungen im Wohnungs­neubau sind durch EU-Mitteln maximiert. Außerdem modernisieren wir den gemein­nützigen Wohnbausektor. Die Wohnkosten sind vorhersehbar. Es gibt mehr Mitbestim­mung. Und es gibt eine umfassende Erhaltungspflicht durch die Vermieter. All das macht diese Art des Wohnens zur sichersten in der österreichischen Wohnungs­land­schaft. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.07.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Ich möchte die rot-schwarz-grüne Euphorie hinsichtlich der Wohnbauinves­titionsbank etwas dämpfen und Ihnen das vorlesen, was das Finanzministerium zu diesem Gesetzentwurf sagt. Und zwar:

„Der Sinn und Zweck der Einrichtung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) ist nicht erkennbar, zumal der vorgesehene Geschäftszweck bereits jetzt von Wohnbaubanken abgedeckt wird.“

Sie sind sich also in der eigenen Regierung über den Salat nicht einig, den Sie da zusammenmischen. Abgesehen davon fließt ja schon viel Geld unter dem Titel „Wohn­bau“, nur kommt das im Wohnbaubereich nicht an, weil 2009 die Zweckwidmung der Wohnbaufördergelder ausgehoben wurde, und jetzt versickern diese Millionen in den Landesbudgets.

Da frage ich Sie: Warum führen wir denn diese Zweckwidmung nicht wieder ein? Ja ganz einfach! Weil Österreich von den Landesfürsten regiert wird und nicht von der Bundesregierung und weil Rot und Schwarz der eigenen Landesfürsten nicht Herr werden. Daher installieren wir jetzt eine Parallelstruktur und arbeiten künftig doppel­gleisig. In Sonntagsreden wird dann wieder vom Einsparen gesprochen.

Gleichzeitig schauen Sie zu – und das werfe ich Ihnen vor –, wie den Bürgerinnen und Bürgern ein Wohnbauförderungsbeitrag vom Lohn und vom Gehalt abgezogen wird, der aber nicht im Wohnbau landet. Und Sie schauen auch zu, wie den Arbeitgebern Lohnnebenkosten unter demselben Titel aufgedrückt werden – Gelder, die nicht im Wohnbau landen!

Jetzt wird eine Wohnbauinvestitionsbank installiert, wo 500 Millionen € an Ausfalls­haftung übernommen werden, und der Rechnungshof kritisiert zu Recht, dass dies ohne jegliche Rechnungshofkontrolle erfolgt, und zwar weder für die Übernahme der Haftungen noch für die gemeinnützigen Bauträger selbst.

Ich fasse also zusammen: Wir haben einen steigenden Wohnbaubedarf, aber diesen zu decken, wird Ihnen mit dem Konzept, das Sie hier vorlegen, nicht gelingen, sondern Sie schaffen damit eine Parallelstruktur.

Der zweite Teil der Regierungsvorlage beschäftigt sich mit dem Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz. Da war ein großer Wurf angekündigt, und was jetzt kommt, ist lediglich eine Ansammlung kleiner Korrekturen. Das Wichtigste, was dieses Gesetz sein sollte, nämlich für die Betroffenen lesbar und verständlich, wird überhaupt nicht erreicht. Wenn Sie einen Blick in dieses Gesetz werfen, dann haben Sie selbst als Jurist Mühe, dem zu folgen, was daraus hervorgehen sollte.

Was ich an der vorliegenden Novelle vermisse, ist eine Stärkung der Position jener Mieter, die Eigentum an ihrer Genossenschaftswohnung erwerben wollen. Da haben


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